Triage: Menschen mit Behinderung setzen sich für Bundesgesetzgebung ein

Berlin – In der Diskussion um die im November vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippten Triage-Regelung setzt sich die Liga Selbstvertretung für eine Regelung auf Bundesebene statt einzelner Länderentscheidungen ein.
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes im Herbst 2025 zwar für nichtig erklärt, weil der Bund an dieser Stelle keine Gesetzgebungskompetenz habe,“ erläuterte Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung.
Das bedeute aber nicht zwangsläufig, dass nun die Länder aktiv werden müssten, denn der Bund könne mittels eines sogenannten Artikelgesetzes Regelungen in anderen Bundesgesetzen erlassen, für die seine Gesetzgebungskompetenz unzweifelhaft bestünden, so Miles-Paul.
Die Liga ist ein Zusammenschluss von 13 bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen, die von behinderten Menschen selbst verwaltet und gelenkt werden.
Der strittige Paragraf 5c zur Triageregelung war 2022 in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden. Hintergrund war eine Beschwerde von Menschen mit Behinderungen, die den Gesetzgeber dazu aufgerufen hatten, dafür zu sorgen, dass sie im Fall einer Triage nicht benachteiligt werden, etwa bei einer möglichen künftigen Pandemie.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang November vergangenen Jahres aber mehreren klagenden Ärztinnen und Ärzten aus der Notfall- und Intensivmedizin Recht gegeben. In ihrer Verfassungsbeschwerde argumentierten diese, die neue Triage-Regelungen im Paragraphen 5c des Infektionsschutzgesetzes würden die ärztliche Berufsfreiheit verletzen.
Das Bundesverfassungsgericht stimmte dem zu. „Es besteht keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen“, erklärte das Gericht. Unter anderem der Marburger Bund und die Bundesärztekammer begrüßten die Entscheidung des Gerichtes.
Die Liga kritisiert dies scharf: „Hier sollen diejenigen, die eine Überlebenschance haben und gleichzeitig einer Behandlung noch nötiger bedürfen als andere, aussortiert werden. Und das unter dem Label der Berufsfreiheit. Der Beruf von Ärztinnen und Ärzten ist es aber zu heilen und nicht, darüber zu entscheiden, wessen Überlebenschance unterstützt wird und wessen nicht“, heißt es wörtlich in dem Papier.
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