Ärzteschaft

Trotz Brexits: Europäische Krankenversicherungs­karte aus dem Vereinigten Königreich weiter gültig

  • Freitag, 8. Januar 2021
/ChrisWarham, stock.adobe.com
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Berlin – Die europäische Krankenversicherungskarte aus dem Vereinigten Königreich bleibt in der Euro­päischen Union (EU) vorläufig weiter gültig. Grund ist das Abkommen zwischen der EU und dem Ver­ei­nigten Königreich vom Ende vergangenen Jahres. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Allerdings wird Großbritannien mittelfristig neue Karten ohne das EU-Logo ausgeben. Bis dahin sind aber laut der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland vorläufig alle Europäischen Kranken­versicherungskarten (EHIC) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEB) aus dem Vereinig­ten Königreich zu akzeptieren. Dies gelte auch für Studierende.

„Das neue Abkommen enthält Regelungen für den Gesundheitsbereich, die im Wesentlichen den bisheri­gen Regelungen entsprechen. Bei Zustimmung aller Mitgliedstaaten zum neuen Abkommen kann dieses ab 01.01.2021 vorläufig Anwendung finden. Bis spätestens Ende Februar 2021 muss dann noch das Eu­ropäische Parlament seine Zustimmung zu dem Abkommen erteilen“, informiert die DVKA.

Die KBV weist daraufhin, dass diese Regelungen ungeplante Behandlungen betreffen, etwa nach einer Verletzung. Wie bisher könnten Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Leistungen nach Ge­büh­ren­ordnung für Ärzte abrechnen, wenn die Patienten keine gültige Karte oder PEB vorlegten.

„Bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich eigens für den Zweck einer geplanten OP oder medizi­nischen Behandlung in Deutschland bleiben die Regelungen wie gehabt. Hier sind genau wie früher gesonderte Genehmigungen des Heimatlandes erforderlich“, informiert die KBV.

hil

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