Trotz Zustimmung zum einheitlichen Krebsregister auch Sorge vor Bürokratie
München – Das kommende flächendeckende Krebsregister begrüßt hat die Bundesvereinigung ambulante spezialfachärztliche Versorgung begrüßt. Sie fordert aber, das neue Register mit bestehenden Strukturen und mit der Arztdokumentation im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu verzahnen.Der Verband reagiert damit auf das sogenannte Krebsplan-Umsetzungsgesetz, das unter anderem ein solches zentrales Register vorsieht.
Bislang gibt es in Deutschland etwa 50 klinische Krebsregister, die unterschiedlich organisiert sind, unterschiedliche Datensätze erheben und deren elektronische Erfassungssysteme nicht einheitlich sind. Das neue Register soll alle Krebserkrankungen und deren Behandlungsverläufe erfassen und zentral zur Auswertung von Prozess- und Ergebnisqualität zusammenführen.
„Die flächendeckende Einführung einer Krebsregistrierung ist längst überfällig“, betonte Wolfgang Abenhardt, stellvertretender Verbandsvorstand und selbst niedergelassener Onkologe. Allerdings sollten sich in dem neuen Register die Daten wiederfinden, die Onkologen zum Teil seit 30 Jahren in ihren lokalen Krebsregistern dokumentierten.
Bedenken äußerte der Bundesvorstand hinsichtlich der Abstimmung des Krebsplan-Umsetzungsgesetzes mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. „Die Aufnahme einer Dokumentationspflicht für die Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ist unverzichtbar, um die Indikation und Qualität dieser meist kostenintensiven Verfahren sichern zu können“, sagte deren Vorstandsvorsitzender Axel Munte.
Diese Dokumentation müsse aber mit dem neuen Krebsregister abgestimmt werden. „Bürokratische Doppelstrukturen und Doppelerfassungen müssen um jeden Preis vermieden werden“, betonte Munte.
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