Kassen fordern Nachbesserung bei geplantem Ausbau der Krebsvorsorge
Berlin – Aus Sicht der gesetzlichen Kassen müssen die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zum Ausbau der Krebsvorsorge nachgebessert werden. Das Ziel, die Situation für die Patienten zu verbessern, werde mit dem Gesetzentwurf noch nicht umfassend erreicht, erklärte AOK-Vorstand Uwe Deh am Dienstag anlässlich einer Anhörung zu dem Entwurf. Umstritten ist vor allem die künftige Gestaltung der Krebsregister und die Finanzierung.
„Der jetzige Flickenteppich von mehr als 50 Krebsregistern muss abgelöst werden durch aussagefähige, übergreifende und transparente Daten", forderte Deh. Die bestehenden regionalen Register seien häufig viel zu kleinteilig mit zu niedrigen Fallzahlen und entsprechend häufigen Fehlerquellen. Deh plädierte daher für ein bundesweites Register.
Der Ersatzkassenverband Vdek sprach sich für nur ein Krebsregister pro Bundesland aus, damit die Arbeit an zentraler Stelle gebündelt werden kann. Krebsregister seien hilfreich, Defizite in der Versorgung zu erkennen, erklärte Vdek-Chefin Ulrike Elsner. Zwingende Voraussetzung dafür sei jedoch eine „vollständige, flächendeckende Datenerfassung, die deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien erfolgt“.
Der Vizechef der Barmer GEK, Rolf-Ulrich Schlenker, begrüßte indes den Referentenentwurf zum Ausbau klinischer Krebsregister. Voraussetzung sei aber eine ausgewogene Finanzierung der Registerstellen durch sämtliche Beteiligten.
Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), lehnte eine Pauschalförderung der Krebsregister durch die Kassen ab. „Leider stehen bei den geplanten klinischen Krebsregistern Verantwortung, Finanzierung und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis", sagte sie der Welt vom Dienstag. Ihre Sorge sei, dass die Beitragszahler das Vorsorgeprogramm und die damit verbundenen Forschungsprojekte und Verwaltungsstrukturen pauschal finanzieren, obwohl der Nutzerkreis sehr viel breiter ist.
Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sind klinische Krebsregister vorgesehen, deren jeweiliges Einzugsgebiet auf Landesebene festgelegt werden soll. Mehrfachmeldungen sollen durch einen Datenaustausch verhindert werden. Die Einrichtung der klinischen Krebsregister sollen die Länder finanzieren, die Betriebskosten die gesetzlichen Kassen und die privaten Krankenversicherungen.
Zudem sollen Versicherte nach den Plänen von Bahr nach dem Vorbild der Brustkrebsvorsorge für Frauen künftig von ihrer Kasse auch gezielt zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsvorsorge eingeladen werden. Anstelle der heute geltenden starren Altersgrenzen, bei denen die Kassen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, sollen künftig medizinische Kriterien gelten.
Kassen an ihre Mitglieder zur Vorsorgeuntersuchung sinnvoll ist. So ließen sich bei der Vorsorgeuntersuchung zum Gebärmutterhalskrebs bereits heute - bezogen auf einen Drei-Jahres-Zeitraum - weit mehr als 80 Prozent der Frauen zwischen 20 und 30 Jahren durchchecken. Das sei auch durch Einladungen „kaum noch zu toppen".
Das Bundesgesundheitsministerium will die Stellungnahmen nach Angaben einer Sprecherin prüfen und anschließend einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Kabinett werde sich voraussichtlich am 22. August damit befassen.
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