Vermischtes

Tumorbefund nicht mitgeteilt: 55.000 Euro Schadenersatz

  • Mittwoch, 14. September 2016

Bonn – 55.000 Euro Schadenersatz müssen zwei Hautärzte zahlen, weil sie ei­nem Pa­tien­ten nicht den Befund über einen bösartigen Tumor mitgeteilt hat. Auf diesen Ver­gleich hätten sich die Familie des verstorbenen Patienten und die beiden verantwort­li­chen Mediziner vor dem Bonner Landgericht geeinigt, sagte ein Gerichts­sprecher heute.

Dem Patienten war 2008 ein auffälliges Muttermal an der Schulter entfernt worden. Aus dem Labor kam später der alarmierenden Befund, dass es sich um einen bösartigen Tu­mor handelte. Diesen Befund hatten die Ärzte dem Patienten nicht weitergegeben. Vier Jahre später entdeckten Mediziner bei einer Notoperation weitere Tumore in Lunge und Dünndarm. Zwei Monate später starb der Mann mit 59 Jahren.

Die Arztpraxis hafte fraglos wegen eines groben Behandlungsfehlers, urteilten die Rich­ter. Es sei Sache der Ärzte, bei so einem gravierenden Befund den Patienten einzu­be­stellen und mit ihm alles Weitere zu besprechen. Die Krebserkrankung wäre anders ver­laufen, wenn frühzeitig medizinische Maßnahmen ergriffen worden wären.

dpa

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