Politik

Behandlungsfehler: MDS fordert gesetzliche Meldepflicht

  • Donnerstag, 12. Mai 2016
Uploaded: 30.05.2012 13:51:07 by mis
Die Zahl der Behandlungsfehler ist in Deutschland leicht angestiegen. Vielfach betrafen diese operative Eingriffe. /dpa

Berlin – Für tatsächliche Behandlungsfehler sollte es in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht geben. Dies hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) anlässlich der Vorstellung aktueller Zahlen in Berlin gefordert. Damit könne „Transparenz über die auftretenden Behandlungsfehler“ geschaffen werden, betonte Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäfts­führer des MDS, vor Journalisten in Berlin. Zudem könne dies Gewissheit über die Wirkung der Maßnahmen zur Fehlervermeidung bringen. Bereits vor wenigen Tagen hatte die AOK Bayern sich ähnlich geäußert.

Dem MDS zufolge können andere Länder als Vorbilder bei der Umsetzung dienen. Ein Weg sei zum Beispiel, dass Entschädigungszahlungen an Patienten an ein zentrales Register gemeldet werden müssen, wie es in den USA der Fall sei. Alternativ müssten die Leistungserbringer verpflichtet werden, tatsächliche Behandlungsfehler anzuzeigen. Stellen, bei denen ein Register angesiedelt sein könnte, gibt es aus Sicht des MDS genug. Möglich sei dies etwa beim Statistischen Bundesamt oder dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.

Mit einer Verpflichtung will der MDS erreichen, dass die Datengrundlage für Fehler verbessert wird. Derzeit erheben lediglich der MDS und die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern Zahlen. Fälle vor Gericht und bei den Versicherern werden nicht erfasst. Hinzu kämen viele Fälle, die von Patienten nicht erfolgt oder erkannt würden. Ziel der Erhebung sei es, aus den Fehlern zu lernen, stellt der MDS klar.

„Never Events“ anfassen
Dabei sei es ratsam, zunächst die Probleme in den Blick zu nehmen, die vermeidbar seien, sagte Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. Von diesen so genannten „Never Events“ hat es in Deutschland im vergangenen Jahr 225 Fehlerfälle gegeben. Zum Vergleich: In Großbritannien werden laut MDS pro Jahr etwa rund 300 „Never Events“ gemeldet, die zeitnah mit dem Ziel verfolgt werden könnten, Fehler­potenziale abzustellen. Insgesamt sind es jährlich in England rund 30.000 schwerwiegende Ereignisse, die gemeldet werden. „Menschen machen Fehler“, so Skorning. Der Faktor Mensch sei bei „Never-Events“ jedoch „nicht systematisch abgesichert“.

Insgesamt zeigt die Statistik des MDS, dass die Zahl der Patientenbeschwerden über mögliche Behandlungsfehler leicht – auf 14.828 Vorwürfe (ambulant: 4.905, stationär: 9.899) – gestiegen ist. Ein Jahr zuvor waren es noch 14.663. Die Zunahme führt Gronemeyer unter anderem auf das Patientenrechtegesetz zurück. Dies beinhaltet unter anderem einen Anspruch von Patienten auf eine gutachterliche Unterstützung im vermuteten Fehlerfall durch die Krankenkassen.

Vorwürfe vor allem nach operativen Eingriffen
Die meisten Vorwürfe wurden von Patienten nach Operationen erhoben, 7.693 standen in direktem Zusammenhang mit einem Eingriff. 32 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich laut MDS-Zahlen auf Orthopädie und Unfallchirurgie, jeweils 11 Prozent auf Innere Medizin und Allgemeinmedizin sowie Allgemeinchirurgie. Darüber hinaus betrafen 9 Prozent die Zahnmedizin, 7 Prozent die Frauenheilkunde und 5 Prozent die Pflege. Der MDS mahnte bei der Interpretation der Daten Vorsicht an. Eine hohe Zahl an Vorwürfen lasse nicht auf eine hohe Zahl tatsächlicher Behandlungsfehlern schließen, erklärte Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern.

Als Fehler mit Schaden wurden im vergangenen Jahr 4.064 Fälle (2014: 3.796) und damit nahezu jeder vierte Fall bestätigt. Ambulant waren es 29,6 Prozent, stationär 26,1 Prozent. 39 Prozent der Fehler ereigneten sich den Angaben zufolge, weil Maßnahmen nicht vorgenommen wurden. 1 Prozent geht darauf zurück, dass zum Beispiel notwendige Geräte nicht verfügbar waren. In 11 Prozent der Fälle wurde zu spät gehandelt und in 38 Prozent lag der Fehler im aktiven Handeln. So unterschiedlich die Gründe für Fehler waren, so unterschiedlich waren auch die Folgen.

4 Prozent der Patienten verstarben im vergangenen Jahr aufgrund eines Behandlungsfehlers, 1 Prozent konnte durch lebensrettende Maßnahmen am Leben erhalten werden. 8 Prozent erlitten einen schweren, 11 Prozent einen mittleren und 10 Prozent einen leichten Dauerschaden. Bei 34 Prozent wurde eine Intervention notwendig, bei 32 Prozent ein zusätzlicher oder verlängerter Krankenhausaufenthalt.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung