Überalterung gefährdet Arbeit der Gesundheitsämter

Berlin – Die Altersstruktur wird zu einem Problem für die Arbeit der Gesundheitsämter in Deutschland. Darauf weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hin.
Demnach ist nahezu jede zweite berufstätige Fachärztin oder berufstätige Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen über 60 Jahre alt. Der Verband bezieht sich dabei auf neue Zahlen der Ärztinnen- und Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK).
„Wir haben in den Gesundheitsämtern schon jetzt einen deutlichen Personalmangel – dieser wird in den kommenden Jahren dramatisch werden“, warnte die Vorsitzende des BVÖGD, Kristina Böhm.
„Fehlende Fachärztinnen und Fachärzte in den Ämtern machen es nur mit großem persönlichem Engagement möglich, die uns aufgetragenen Aufgaben für die Gesundheit der Bevölkerung zu erfüllen“, ergänzte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Emanuel Wiggerich.
Außerdem werde es immer schwieriger, die Weiterbildung neuer Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten und die Amtsleitungen mit Fachärztinnen und Fachärzten zu besetzen.
Laut der Auswertung gab es in Deutschland Ende 2023 724 berufstätige Ärzte für Öffentliches Gesundheitswesen. 407 von ihnen arbeiten in den Gesundheitsämtern, zwei weniger als bei der vergangenen Statistik für das Jahr 2022.
Insgesamt arbeiteten in den Gesundheitsämtern in Deutschland Ende vergangenen Jahres 3.480 Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen – das entspricht einem Rückgang von 40 gegenüber dem Vorjahr.
Die Politik hat aufgrund der Erfahrungen in der Pandemie mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ein Förderprogramm aufgelegt. Aber diese Förderung durch den Bund läuft voraussichtlich Ende 2026 aus.
„Wir laufen Gefahr, dass dann Stellen aufgrund Befristung oder desolater Haushaltslage in den Kommunen auslaufen beziehungsweise abgebaut werden“, so Böhm. Das könne man sich nicht leisten. Deutschland brauche eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der Personalsituation im ÖGD. Bund, Länder und Kommunen stünden gleichermaßen in der Verantwortung.
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