Überarbeitung kein wesentlicher Grund für Berufskrankheiten

Berlin – Überlange Arbeitszeiten und ein daraus resultierende Erschöpfung ist in Deutschland offenbar kein wesentliches Risiko für das Entstehen von Berufskrankheiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
„Beruflich verursachte Gesundheitsschäden infolge überlanger Arbeitszeiten beziehungsweise Überarbeitung können grundsätzlich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles erfüllen und als solche von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Im Bereich von Berufskrankheiten im Sinne der Berufskrankheitenverordnung kann allerdings keine führende Rolle festgestellt werden“, heißt es darin.
Die Autoren der Antwort verweisen auf Auswertungen der Spitzenverbände der gewerblichen und gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wonach von 2011 bis 2020 keine Fälle mit einer solchen Primärdiagnose verzeichnet worden waren.
Laut der Bundesregierung existiert keine amtliche Statistik, die Todesfälle im Zusammenhang mit überlangen Arbeitszeiten ausweist. Aus methodischen Gründen seien daher nur Abschätzungen über den Zusammenhang von Mortalität mit überlangen Arbeitszeiten möglich.
Die Regierung verweist auf ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Darin haben die Wissenschaftler für Deutschland den arbeitsbezogenen Anteil von Herz- Kreislauf-Erkrankungen für ausgewählte Arbeitsbelastungen beispielhaft abgeschätzt, unter anderem für überlange Arbeitszeiten.
„Der Anteil an ischämischen Herzerkrankungen, der verhindert werden könnte, wenn überlange Arbeitszeiten vermieden werden, lag je nach methodischem Ansatz bei 4,9 Prozent bis 7,9 Prozent. Damit liegt der arbeitsbedingte Anteil an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in einer ähnlichen Größenordnung wie etwa Bewegungsmangel, der ein anderer als relevant eingeschätzten Risikofaktor ist“, so die Autoren der Antwort.
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