Vermischtes

Überarbeitung kein wesentlicher Grund für Berufskrankheiten

  • Donnerstag, 19. August 2021
/baranq, stock.adobe.com
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Berlin – Überlange Arbeitszeiten und ein daraus resultierende Erschöpfung ist in Deutschland offenbar kein wesentliches Risiko für das Entstehen von Berufskrankheiten. Das geht aus der Antwort der Bundes­regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

„Beruflich verursachte Gesundheitsschäden infolge überlanger Arbeitszeiten beziehungsweise Überar­beitung können grundsätzlich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles erfüllen und als solche von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Im Bereich von Berufskrankheiten im Sinne der Be­rufskrankheitenverordnung kann allerdings keine führende Rolle festgestellt werden“, heißt es darin.

Die Autoren der Antwort verweisen auf Auswertungen der Spitzenverbände der gewerblichen und ge­setz­lichen Unfallversicherungsträger, wonach von 2011 bis 2020 keine Fälle mit einer solchen Primär­diagnose verzeichnet worden waren.

Laut der Bundesregierung existiert keine amtliche Statistik, die Todesfälle im Zusammenhang mit über­langen Arbeitszeiten ausweist. Aus methodischen Gründen seien daher nur Abschätzungen über den Zusammenhang von Mortalität mit überlangen Arbeitszeiten möglich.

Die Regierung verweist auf ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits­medi­zin. Darin haben die Wissenschaftler für Deutschland den arbeitsbezogenen Anteil von Herz- Kreislauf-Erkrankungen für ausgewählte Arbeitsbelastungen beispielhaft abgeschätzt, unter anderem für über­lange Arbeitszeiten.

„Der Anteil an ischämischen Herzerkrankungen, der verhindert werden könnte, wenn überlange Arbeits­zeiten vermieden werden, lag je nach methodischem Ansatz bei 4,9 Prozent bis 7,9 Prozent. Damit liegt der arbeitsbedingte Anteil an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in einer ähnlichen Größenordnung wie etwa Bewegungsmangel, der ein anderer als relevant eingeschätzten Risikofaktor ist“, so die Autoren der Ant­wort.

hil

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