COVID-19 als Berufskrankheit: Ruf nach branchenübergreifender Anerkennung

Berlin – Die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit unabhängig von der Berufsgruppenzugehörigkeit forderten Teilnehmer eines Symposiums zum Thema „COVID-19: Am Arbeitsplatz erkrankt – was tun“. Sie machten zudem darauf aufmerksam, dass Arbeitgeber oftmals ihrer Verpflichtung zur Meldung einer Berufskrankheit nicht nachkommen.
Die Veranstaltung wurde organisiert von der Berliner Beratungsstelle für Berufskrankheiten und versammelte unter anderem Vertreter der Gewerkschaft Verdi, der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Fraktion Die Linke, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Karin Wüst, Leiterin der Beratungsstelle Berufskrankheiten, sagte: „Man weiß nicht, wie viele Menschen sich am Arbeitsplatz infiziert haben – unstrittig ist aber, dass es geschieht.“ Viele meldeten ihre Erkrankung nicht als Berufskrankheit – teils aus Unwissenheit, teils aus Furcht vor Konsequenzen für den Betrieb. Selbst innerhalb der Ärzteschaft beobachtet Wüst, dass Betroffene häufig keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und der Erkrankung herstellten und diese nicht meldeten.
Um COVID-19 als Berufskrankheit einstufen zu können, hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Daten unter anderem des Robert-Koch-Instituts ausgewertet. Demnach haben Angestellte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in Laboratorien ein deutlich erhöhtes COVID-19-Infektionsrisiko. In anderen Berufsgruppen sieht das BMAS kein erhöhtes Risiko.
Für letztere gelte daher COVID-19 nicht als Berufskrankheit. Ist eine Infektion auf einen situativen beruflichen Kontakt zu einem infizierten Menschen zurückzuführen, komme hingegen im Einzelfall die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall infrage. Das sei laut BMAS durch den zuständigen Unfallversicherungsträger zu prüfen.
Die Zweigleisigkeit der Anerkennungsverfahren sowie die Unterscheidung nach Branchen kritisierten die Teilnehmer des Symposiums und forderten eine branchenübergreifende Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit. Wüst betonte, dass alle Berufsgruppen, die Kontakt zu Menschen haben, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind und entsprechend Anspruch auf die Anerkennung einer Berufskrankheit haben sollten.
Auch Hannes Strobel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Fraktion Die Linke, ist sich sicher: „Die vorliegenden Meldezahlen sind nur die Spitze des Eisbergs“. Er vermutet eine hohe Dunkelziffer an arbeitsplatzbedingten Coronaerkrankungen, die aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit nicht gemeldet werden. Es gebe einen hohen Aufklärungsbedarf und es müssten Hürden für die Anerkennung abgebaut werden.
Die Linke hat einen Antrag im Bundestag eingebracht, um coronabedingte Erkrankungen für alle Berufsgruppen anzuerkennen. Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass Mängel in der Dokumentation von Seiten des Arbeitgebers keine Ablehnung im Anerkennungsverfahren zur Folge haben dürfen. Arbeitgeber sollten zudem ihre Pflicht zur Gefährdungsbeurteilungen und Erstellung von Messprotokollen sowie zur Meldung von Berufskrankheiten erfüllen.
2020 gingen mehr als 30.000 Verdachtsanzeigen bei der DGUV ein, im ersten Quartal 2021 erhöhte sich diese Zahl um weitere 72.000, sodass insgesamt 102.544 Verdachtsmeldungen vorliegen. Der überwiegende Teil der Berufskrankheitenanzeigen ging von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und von der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ein.
Die Zahl der Unfallmeldungen im Zusammenhang mit COVID-19 beläuft sich seit Pandemiebeginn auf mehr als 17.000, wobei der überwiegende Teil im vergangenen Jahr einging (12.223), im ersten Quartal 2021 kamen knapp 5.100 hinzu.
Auch Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit COVID-19 meldeten in den meisten Fällen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, ein hoher Anteil ging aber auch von der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe ein.
Die Anerkennungsquote ist bei einem Arbeitsunfall geringer als bei einer Berufskrankheit. Von den gemeldeten Verdachtsfällen auf eine Berufskrankheit wurden insgesamt 60.123 anerkannt (rund 59 Prozent). Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit COVID-19 wurden in rund 32 Prozent der Fälle anerkannt (5.545 Meldungen).
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