Umarmung in Nordrhein-Westfalens Pflegeheimen wieder erlaubt

Düsseldorf – Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Coronaregeln für Besuche in Pflegeheimen gelockert. Ab sofort ist wieder körperlicher Kontakt – wie etwa eine Umarmung – erlaubt. Das teilte das Ministerium vorgestern mit. Auch Café-Besuche außerhalb der Einrichtungen sind wieder möglich. Vom 1. Juli an können Bewohner zudem wieder Besuch in ihren Zimmern empfangen.
Auch für Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe (sogenanntes „Betreutes Wohnen“ oder Heime für Menschen mit Behinderung) gibt es demnach Lockerungen. Die zeitliche Begrenzung und die Begrenzung der Besucherzahl werden aufgehoben.
Lediglich für Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Bewohnergruppen leben, wie etwa schwerstmehrfachbehinderte Personen, sollen die Regelungen zu den Besuchen für die Pflegeeinrichtungen weiter gelten.
„Infektionsschutz ist lebensnotwendig. Soziale Kontakte sind es aber auch“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Den Einrichtungen gebe man die notwendige Sicherheit, um den Bewohnern so viele soziale Kontakte wie aktuell vertretbar zu ermöglichen.
Das Ministerium begründet die Lockerungen durch weniger Infektionen in den Einrichtungen. „Ich bin froh, dass die Zahlen es zulassen, dass wir die Besuchsregelungen nun nochmals ändern können“, so Laumann.
Klar sei aber auch: Es gelte weiter wachsam zu sein und wirksame Infektionsschutzmaßnahmen in den Einrichtungen verankern. Das Virus sei immer noch da.
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