Umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte soll ab 2022 kommen

Berlin – Als letztes Land in der Europäischen Union (EU) will nun auch Deutschland Außenwerbung für Tabakprodukte verbieten. Ein heute in erster Lesung besprochener Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD sieht Werbeverbote an Litfaßsäulen und Haltestellen sowie strengere Vorgaben bei Kinowerbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten und Tabakerhitzer vor.
Auch sogenannte Nachfüllbehälter mit nikotinfreier Flüssigkeit für E-Zigaretten sollen laut Entwurf unter das Werbeverbot fallen. Über dieses Detail herrschte lange Zeit Uneinigkeit. Kritiker monieren zudem die in dem Entwurf vorgesehenen Übergangsfristen für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Sie fordern sofortige Werbeverbote für diese Produktgruppen, da sie Jugendliche zum Rauchen verführen können.
In Radio, TV, Zeitungen und Zeitschriften dürfen Tabakprodukte und ihre Verwandten schon länger nicht mehr auftauchen. Der heute besprochene Entwurf zielt nun auf Plakate in der Öffentlichkeit ab. Schon im Januar 2021 soll das geplante Gesetz nach jetzigem Stand in Kraft treten.
Ein Außenwerbeverbot, zunächst nur für reine Tabakprodukte, soll dann nach einer Übergangsfrist ab 2022 gelten und zwar für „jede Werbung außerhalb geschlossener Räume einschließlich Schaufensterwerbung“. Ausnahmen sollen für die Außen- und Fensterflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels gelten. Tabakerhitzer soll das geplante Werbeverbot erst im Januar 2023, E-Zigaretten erst mit Beginn des Jahres 2024 betreffen.
Bislang scheiterte das Gesetzesvorhaben vornehmlich am Widerstand der CDU. Im Herbst 2019 hatte sich die Unionsfraktion erstmals mehrheitlich für ein Tabakwerbeverbot ausgesprochen, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Aufgrund der Coronapandemie rutschte das Thema im April aber bereits einmal von der Tagesordnung. Ob es gelingt, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, ist ungewiss. Dass dabei auch der Gesetzentwurf so lange auf sich warten ließ, lag vor allem an einer großen Neuerung.
Die Koalitionsfaktionen wollen mit ihrem Entwurf die Gleichstellung von nikotinfreien Zigaretten und Nachfüllbehältern mit nikotinhaltigen Erzeugnissen im Tabakerzeugnisgesetz verankern. Lange herrschte in diesem Punkt Uneinigkeit, denn Produkte ohne Nikotin gelten als weniger suchtgefährdend.
Die sogenannten Liquids, mit denen E-Zigaretten befüllt werden können, gibt es als Variante mit und ohne Nikotin. Vielfach werden die nicht nikotinhaltigen Flüssigkeiten aber mittlerweile im Paket mit Nikotinlösungen verkauft, mit denen sie denn gemischt werden. Zudem gelten auch nicht nikotinhaltige Liquids mit exotischen Geschmacksrichtungen als Lockmittel für Jugendliche.
„Mit ihren fruchtigen Aromen knüpfen E-Zigaretten und Shishas vielfach an den Geschmack von Süßigkeiten an. Es besteht die Gefahr, dass junge Menschen mit diesen Produkten ein Rauchritual einüben und potenziell nikotinabhängig werden“, sagte Martina Pötschke-Langer, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Nichtrauchen der Stiftung Deutsche Krebshilfe. Langfristig könne dies die bislang erzielten Erfolge der Tabakprävention torpedieren, erklärte sie auch mit Blick auf den Weltnichtrauchertag am Sonntag.
„Mit Geschmacksrichtungen wie Vanilleeis und Gummibärchen, da lockt man junge Leute, nicht hartgesottene Raucher“, sagte auch Rüdiger Kerch, WHO-Direktor für Gesundheitsförderung. Die Tabakindustrie ziele mit ihrer Marketingtaktik immer stärker auf Jugendliche und setze dabei immer stärker auf soziale Medien, so Kerch. „Wir wissen auch, dass sie Influencer finanziell unterstützen, damit sie für Tabak werben.“
Um speziell Minderjährige zu schützen, beinhaltet der heute diskutierte Gesetzesentwurf auch einen Änderungsvorschlag für das Jugendschutzgesetz. So soll Kinowerbung sowohl für Tabakprodukte als auch für Tabakerhitzer und E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter ab Januar 2021 nur noch vor Filmen ab 18 Jahren gezeigt werden dürfen.
Zudem soll es verboten werden, Tabakprodukte aus Werbezwecken gratis − beispielsweise auf Festivals − zu verteilen. Vorschläge, wie künftig mit Influencermarketing umgegangen werden könnte, enthält das Papier nicht. Auch, dass Sponsering von Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen dort bislang nicht erfasst ist, wurde in der ersten Lesung im Bundestag von Vertretern der Linken sowie der Grünen moniert.
Kritik kam auch von Vertretern des Gesundheitswesens. „Ich begrüße die Absicht des Deutschen Bundestages, die Werbebeschränkung für Tabak, Zigaretten und E-Zigaretten umzusetzen“, erklärte etwa Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit. „Die im Gesetz vorgesehenen langen Übergangsfristen sind allerdings bei E-Zigaretten nicht nachvollziehbar.“ Der Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse an erster Stelle stehen, bis 2024 dürfe man nicht warten.
„Die gesundheitsschädigende Wirkung und deren Folgen für unsere Gesellschaft und Sozialsysteme sind seit Jahren belegt. Ein effektives Werbeverbot ist daher gesundheitliche Prävention für Deutschland“, sagt Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschland. „Wir sollten den Mut haben, jetzt auch den ganzen Weg zu gehen und auch Tabakerhitzer und E-Zigaretten in das Verbot ab 2022 mit einzuschließen.“
Ob diese Einwände noch Eingang in den Entwurf finden, liegt nun vorerst beim federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der für die zweite Lesung eine überarbeitete Fassung vorlegen wird.
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