Politik

Weitere Werbeverbote fürs Rauchen auf der Zielgeraden

  • Montag, 29. Juni 2020
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Berlin – Vier Jahre nach einem gescheiterten ersten Versuch will die Große Koalition in der dieser Woche ein schrittweises Verbot der Plakatwerbung durchs Parlament bringen. Wirksam werden soll es ab 2022. Ins Visier kommen auch E-Zigaretten.

Weitere Beschränkungen sind für Kinowerbung und Marketingaktionen geplant. Heute steht eine Expertenanhörung an, am kommenden Donnerstag soll der Bundestag die Plä­ne beschließen. Ärzte fordern das seit langem. Es gibt aber auch Kritik.

„Die Werbung richtet sich an jugendliche Nichtraucher. Und sie wirkt“, sagte Unionsfrak­ti­onsvize Gitta Connemann (CDU). Der Griff zur ersten Zigarette erfolge im Schnitt mit 14,8 Jahren. Dabei seien Tabak und Nikotin „einmalig in ihrer Gefährlichkeit und Suchtpotenz – auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch“.

Doch welcher Jugendliche wisse das und könne es wissen? „Plakate zeigen keine Lungen­karzinome, sondern suggerieren Lebensgefühl.“ Es gehe bei der Ausweitung der Werbe­be­schränkungen also um die Gesundheit junger Menschen. „Diese ist unverhandelbar.“

Werbemaßnahmen gestaffelt unterbinden

Dass striktere Reklameregeln nun auf die Zielgerade kommen, war nicht von vornherein klar. „Dafür hat die SPD lange gekämpft“, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch be­reits bei der Einbringung des Entwurfs Ende Mai. Denn ein erster Versuch war in der vori­gen Wahlperiode an der Union gescheitert.

Das Kabinett stimmte zwar 2016 Plänen des zuständigen Bundesernährungsministeriums zu. Das Gesetz wurde im Bundestag aber nie beschlossen. Dann tat sich nichts. Im De­zem­ber 2019 gab die CDU/CSU-Fraktion doch den Weg für Neuregelungen frei.

Konkret sollen Reklamemöglichkeiten gestaffelt unterbunden werden. Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen.

Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten ab 1. Januar 2024. Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen, wenn der Film für un­ter 18-Jährige freigegeben ist.

Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachge­schäften etwa bei Musikfestivals und Tabakprodukten als Gewinnen bei Preisausschrei­ben.

Für viele Gesundheitsexperten sind solche Schritte überfällig – doch wie ist es mit Lü­cken im Kompromiss? „Wesentliche Werbekanäle“ seien vom Verbot nicht umfasst, heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums für die Anhörung im Bundestag.

Das zielt auf die Ausnahme, dass Außenwerbung an Fachgeschäften möglich bleiben soll. Zumindest sei eindeutig und eng zu definieren, was „Fachhandel“ bedeutet. Denn ohne Automaten gebe es 104.900 Verkaufsstellen für Tabak, darunter Tankstellen und Super­märkte. Und als „Nebenhandel“ verkaufen oft Schreibwarengeschäfte Zigaretten – in die auch häufig Kinder und Jugendliche kommen, um sich Schulbedarf zu besorgen.

Daneben dauert es Medizinern zu lange, bis die Außenwerbeverbote ab 2022 nach und nach greifen. Angesichts von 120.000 Tabaktoten im Jahr müssten umfassende Rege­lun­gen möglichst kurzfristig wirksam werden, mahnte die Bundesärztekammer anlässlich der ersten Beratung über den Antrag im Bundestag Ende Mai. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.

Auch Kritik am geplanten Werbeverbot

Anderen gehen die Pläne zu weit. FDP-Fraktionsvize Frank Sitta sagte: „Das Verbot, für legale Produkte zu werben, ist nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern könnte sich im Endeffekt im Hinblick auf den Gesundheitsschutz als kontraproduktiv erweisen, wenn auf risikoärmere Erzeugnisse nicht mehr hingewiesen werden darf.“

Der Gefäßchirurg Martin Storck vom Städtischen Klinikum Karlsruhe erklärt in seiner Stellungnahme für die Anhörung, eine Quasi-Gleichbehandlung von Verbrennungs­ziga­retten mit risikoreduzierten Alternativen sende ein falsches Signal an Raucher. „Die Kon­sequenz hieraus ist, dass die Menschen mangels besseren Wissens weiterrauchen.“

dpa

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