Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds sehr gering

Berlin – Auf eine irrige Behauptung über die Umverteilungswirkung des Gesundheitsfonds hat das Bundesversicherungsamt (BVA) hingewiesen. Laut dem Amt entzieht der Gesundheitsfonds den Krankenkassen der wohlhabenderen Bundesländer kein Geld und transferiert dies auch nicht in großem Umfang in ärmere Bundesländer.
Im Jahr 2010 sind laut BVA die landesspezifischen Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds so gering ausgefallen, dass es keine Zahlungen aufgrund der sogenannten Konvergenzklausel geben wird.
Die gesetzlich festgelegte Konvergenzklausel bestimmt, dass die Belastungen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds für die in einem Bundesland tätigen Krankenkassen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen dürfen.
Dieser Schwellenwert, der sich im Jahr 2010 auf einen Betrag von 200 Millionen beläuft, wurde in keinem Bundesland überschritten. „Dieses Ergebnis zeigt, dass die zum Teil behaupteten milliardenschweren Belastungen einzelner Bundesländer durch den Gesundheitsfonds nicht der Realität entsprechen“, sagte der Präsident des BVA, Maximilian Gaßner.
Er kritisierte, dass es immer noch Stimmen aus Bayern gebe, die die Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds anprangerten. Aber 2009 wie auch 2010 hätten die Krankenkassen mit bayerischen Versicherten von der Einführung des Gesundheitsfonds sogar profitiert, nämlich 2009 3,4 Millionen Euro und 2010 116,4 Millionen Euro.
Unabhängig von diesen Zahlen verstoße die Vorstellung, die gesetzliche Krankenversicherung agiere nur in den Grenzen der Bundesländer, gegen die bundesweit verbindliche Solidarität aller Versicherten. Diese gehe sowohl über die Länder- als auch die Kassengrenzen hinaus, so Gaßner.
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