Unabhängige Patientenberatung: Erneuter Vorstoß für Neustart, Zeitfenster schließt sich

Berlin – Der Startschuss für den Arbeitsbeginn der neuen Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD-Stiftung) sollte um ein Jahr geschoben werden. Dafür spricht sich die Linksfraktion im Bundestag in einem neuen Antrag aus, der morgen am späten Abend im Parlament beraten werden soll.
Die Linken bemängeln darin handwerkliche Fehler der Regierung. Der Aufbau der Stiftungsstruktur sei durch Koalitionsstreit und fehlende Umsetzung des Gesetzes so weit verhindert worden, dass an eine lückenlose Weiterführung der Beratung ab 1. Januar 2024 nicht mehr zu denken sei, monieren sie.
Es müssten „dringend die Notbremse gezogen und die Fristen für den Stiftungsaufbau sofort verlängert werden“. Nur so könnten das Versagen von Koalition und Bundesregierung bei der Neustrukturierung der UPD behelfsmäßig ausgebügelt und der Zusammenbruch der Beratung sowie das Scheitern der wichtigen Patientenstiftung abgewendet werden.
Zuletzt hatte die Union im Bundestag einen Antrag eingebracht, der sich für eine einjährige Übergangslösung ausspricht. Ziel müsse es sein, Zeit zu gewinnen, um die UPD-Stiftung aufzubauen und zugleich den Beratern der bisherigen UPD eine verlässliche Weiterbeschäftigungsperspektive zu bieten. Der Antrag der Union wird ebenfalls morgen im Parlament abgehandelt, aber nicht beraten.
Im Antrag rufen die Linken die Bundesregierung konkret dazu auf, sofort einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Frist zur Aufnahme der Beratungstätigkeit auf den 1. Januar 2025 verschiebt. Die Forderung impliziert nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes, dass die derzeitige UPD ihre Tätigkeit noch um ein weiteres Jahr ausüben soll – wie es auch die Union verlangt. Explizit erwähnt ist das in dem Antrag der Linke nicht.
Darüber hinaus müssten den Beschäftigten der derzeitigen Unabhängigen Patientenberatung (UPD) „alle umsetzbaren Zusicherungen für eine Beschäftigung“ bei der neuen UPD-Stiftung gegeben werden, um „damit wertvolles Knowhow zu halten“.
Auch müsse der Bund gesetzlich die aktuelle Fehlkonstruktion der Patientenstiftung „heilen“ und eine Steuerfinanzierung der UPD-Stiftung und damit eine institutionelle Unabhängigkeit der UPD vorsehen, heißt es in dem Antrag der Linksfraktion weiter. Sie sprach von einem „Geburtsfehler“ bei der künftigen Finanzierung der Stiftung. Die Gründe lägen offenbar in der Haushaltspolitik. Der GKV-Spitzenverband selbst habe eine Steuerfinanzierung für die UPD gefordert.
Derzeit ist vorgesehen, dass die UPD-Stiftung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt wird. Die hat sich in einer Satzung erhebliche Mitspracherechte unter anderem auf den Haushalt der Stiftung zugesichert. Es schwelt ein Streit darüber, wie unabhängig eine neue UPD-Stiftung unter diesen Umständen noch sein kann. Die UPD berät Patienten auch bei Problemen mit den Krankenkassen.
Die Opposition ist empört, Patientenorganisationen haben unter diesen Umständen ihre weitere Mitarbeit infrage gestellt, die Regierung kann kein Problem erkennen. Sie geht weiter davon aus, dass zum 1. Januar 2024 die UPD-Stiftung beraten können wird.
Zeitfenster für Übergangslösung schließt sich
Das Zeitfenster, in dem noch eine Übergangslösung möglich ist, schließt sich. Die derzeitige UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft von Sanvartis, befindet sich in der Abwicklung. In diesen Tagen haben die Mitarbeiter ihre Kündigungen erhalten, wie das Deutsche Ärzteblatt heute aus gut informierten Kreisen erfuhr.
Die UPD gGmbH und Sanvartis haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) allerdings mitgeteilt, dass sowohl die Kündigungen der Mitarbeiter als auch der sonstigen Verträge noch bis etwa zur ersten Oktoberwoche rückgängig gemacht werden könnten.
Sie haben sich bereit erklärt, für einen Übergang von neun Monaten und drei Monaten Abwicklung ihre Arbeit bis Ende 2024 fortzusetzen. Dem Ministerium soll schriftlich ein entsprechendes Schreiben vorliegen, erfuhr das Deutsche Ärzteblatt.
Die neue UPD-Stiftung ist noch nicht gegründet. Die Stiftungssatzung, die der GKV-Spitzenverband mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstellt hat, liegt seit dem 15. September bei der Stiftungsaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Das bestätigte die Senatsverwaltung dem Deutschen Ärzteblatt heute auf Anfrage.
„Die Entwürfe sind von einem Bevollmächtigten des GKV-Spitzenverbandes eingereicht worden“, erklärte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Die Entwürfe befänden sich „gegenwärtig in Prüfung“. Wie lange es dauert, bis die Stiftung genehmigt ist, ist unklar.
Die Sprecherin betonte, die Dauer der Anerkennungsverfahren sei „stets einzelfallabhängig“ und entziehe sich daher „einer verallgemeinernden Aussage“. Bei Vorliegen anerkennungsfähiger Errichtungsunterlagen erfolge die Anerkennung als solches „kurzfristig“. Es sei bekannt, dass die Stiftung ihre Informations- und Beratungstätigkeit zum 1. Januar 2024 aufnehmen solle, erklärte sie.
Interne Kreise können sich vorstellen, dass die Berliner Stiftungsaufsicht das Verfahren um die UPD-Stiftung vorziehen könnte, damit zum 1. Januar 2014 die Hülle für eine neue Stiftung steht. Arbeitsfähig wäre die neue UPD-Stiftung zum Jahresanfang damit aber noch nicht.
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