Union drängt erneut auf Übergangslösung für Unabhängige Patientenberatung

Berlin – Die Union im Bundestag setzt sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter für eine Übergangslösung ein. Das geht aus einem Antrag für den Bundestag hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Darin fordert die Union die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf mit einer einjährigen Übergangsfrist vorzulegen. Ziel müsse es sein, Zeit zu gewinnen, um die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD-Stiftung) aufzubauen und zugleich den „bewährten Beraterinnen und Beratern der bisherigen UPD“ eine verlässliche Weiterbeschäftigungsperspektive zu bieten.
Dadurch könne die Kontinuität der Beratung abgesichert werden. Aus Sicht der Union drohen derzeit eine „mehrmonatige Unterbrechung der Beratungstätigkeit und der dauerhafte Verlust bewährter Fachkräfte der UPD zum Schaden ratsuchender Bürgerinnen und Bürger“, wie CDU und CSU in dem Antrag schreiben.
Hintergrund ist, dass sich die derzeitige UPD gGmbH in Abwicklung befindet. Die Beratungshotline wird voraussichtlich zum 8. Dezember abgeschaltet. Auch die Vor-Ort-Beratungsstellen und der Internetauftritt der bisherigen UPD werden vor Ende Dezember ihre Tätigkeit einstellen. Die Mitarbeiter erhalten in diesen Tagen ihre Kündigungen.
Die Union unterstreicht in ihrem Antrag, dass die gegenwärtig den Beratungsauftrag ausführende UPD bereit wäre, im Rahmen einer weiteren Übergangsregelung unter bestimmten Bedingungen ihre Tätigkeit für ein Jahr fortzusetzen. Darüber hinaus wolle ein großer Teil der UPD-Beschäftigten die Tätigkeit für die neue UPD-Stiftung über den 31. Dezember 2023 hinaus fortsetzen. Der UPD-Betriebsrat beklage jedoch fehlende Perspektiven und Angebote.
CDU und CSU monieren in dem Antrag zudem erneut die Finanzierung der neuen UPD-Stiftung durch den GKV-Spitzenverband. Dieser Weg sei „unvereinbar“ mit dem Interesse an größtmöglicher Unabhängigkeit der Patientenberatung.
So habe bereits die Anhörung im Ausschuss für Gesundheit bei der großen Mehrheit der Verbände und Sachverständigen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Finanzierung der UPD als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Mitteln des GKV-Spitzenverbands und der privaten Krankenversicherung aufgezeigt. „Praktisch alle bei der Anhörung vertretenen Verbände befürworteten eine Steuerfinanzierung.“
Kritik übt die Union auch daran, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem GKV-Spitzenverband Einfluss auf die Mittelverwendung zugesichert und zugelassen habe, dass die Satzung den Schwerpunkt der Beratungen auf das Sozialgesetzbuch V (SGB V) festlegt. „Dies entspricht einem praktischen Ausschluss von Pflegethemen, die jedoch in den gegenwärtigen UPD-Beratungen eine wichtige und zunehmende Rolle einnehmen“, heißt es in dem Antrag für den Bundestag.
Hubert Hüppe, zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion im Bundestagsgesundheitsausschuss, rief die Ampelkoalition zum Handeln auf. „Die Ampel-Abgeordneten, die seit Jahren die Unabhängigkeit der UPD gefordert haben, haben das Gegenteil davon erreicht: eine Kassenstiftung“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.
Jetzt müssten sie Farbe bekennen, ob sie mit der Ablehnung einer Übergangslösung mit den jetzigen UPD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern auch noch deren Beratungskompetenz und Erfahrung verlieren wollten.
Hüppe wies darauf hin, dass das Thema UPD im Bundestag gründlich beraten worden sei. Die Union habe schon im Frühjahr in einem Entschließungsantrag eine derartige Übergangslösung gefordert. Der CDU-Politiker mahnte, das die Zeit dränge. „Deshalb sollten wir ohne nochmalige Überweisung in die Ausschüsse direkt in eine Sofortabstimmung gehen.“
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