Unbürokratische Kostenübernahme von Remdesivir angemahnt

Berlin – Die Kostenübernahme des Medikamentes Remdesivir für Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion ist in vielen Krankenhäusern weiterhin nicht geklärt. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hingewiesen.
„Bei zugesicherter Kostenübernahme würde Remdesivir – das schwere COVID-19-Verläufe nachweislich deutlich reduziert – in allen Kliniken leitliniengerecht eingesetzt werden können“, sagte der Präsident der Fachgesellschaft, Torsten Bauer. Dies würde zu weniger COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen und so zu mehr Kapazitäten für andere notwendige Behandlungen beitragen, betonte er.
Hintergrund ist laut Bauer, dass bislang keine spezielle Fallpauschale (DRG) für den Einsatz von Remdesivir im Rahmen einer Coronainfektion existiert. Kliniken müssten daher zur Abrechnung auf andere bestehende DRG zurückgreifen – die aber die Kosten für den Einsatz von Remdesivir nicht abdeckten, sagte Bauer dem Deutschen Ärzteblatt. Diese Kosten beliefen sich auf 2.000 und 3.000 Euro – je nach Therapiedauer.
Den Kliniken bleibe nur die Möglichkeit, bei den Krankenkassen einen Antrag auf eine zeitlich befristete Vergütung für den Einsatz von Remdesivir zu stellen. Allerdings könne die Bearbeitung Jahre dauern und es gebe keine Garantie für eine Bewilligung der Gelder.
„Mit dieser Unsicherheit können die Kliniken nicht arbeiten. Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen gerade auch in Coronazeiten in Einklang gebracht werden“, sagte der DGP-Präsident.
Eine Anfrage der Fachgesellschaft beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zeigte: Von 1.903 Krankenhäusern haben bislang lediglich 675 Einrichtungen einen Antrag für die Remdesivirvergütung für das Jahr 2022 gestellt.
Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, muss nach aktueller Regelung die Kosten selbst tragen – oder auf den Einsatz des Medikamentes verzichten. Die Antragsfrist läuft allerdings noch bis Ende Oktober. Die DGP befürchtet, dass viele Kliniken das Medikament in diesem Herbst wegen der unklaren Kostenfrage nicht einsetzen werden.
„Das führt wieder zu mehr schwerwiegenden Coronafällen und mehr Patienten, die wesentlich länger im Krankenhaus behandelt werden müssen. Das belastet wiederum zwangsläufig die Intensivstationen und nimmt Behandlungskapazitäten für andere Krankheitsfälle“, so Bauer.
Die Fachgesellschaft fordert den Bund daher auf, die Finanzierung von antiviralen Mitteln wie Remdesivir schnellstmöglich zuzusichern.
Die DGP hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) und anderen bereits früh in der Coronapandemie eine Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19-Patienten erarbeitet und als Living Guideline immer wieder aktualisiert.
Die S3-Leitlinie beschreibt auch den aktuellen Wissenstand zum Einsatz von Remdesivir. „In Anbetracht der positiven Effekte auf das Risiko für Hospitalisierung oder Tod spricht die Leitliniengruppe eine offene Empfehlung für den Einsatz in der Frühtherapie bei nichtimmunisierten Patienten innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn aus“, heißt es darin.
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