Vermischtes

Ungeimpfte Arzthelferin scheitert vor Oberverwaltungs­gericht mit Eilantrag

  • Freitag, 2. September 2022
/picture alliance, agrarmotive, Klaus-Dieter Esser
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Koblenz – Eine nicht gegen Corona geimpfte Zahnarzthelferin hat einen Rechtsstreit vor dem Oberverwal­tungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz verloren.

Sie scheiterte mit ihrem Eilantrag gegen ein Verbot des Ge­sund­heitsamtes des Kreises Südliche Weinstraße, die Praxisräume zu betreten, verbunden mit der Androhung eines Zwangsgeldes von 1.000 Euro. Das teilte das OVG in Koblenz heute mit (Az.: 6 B 10723/22.OVG).

Laut dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Mitarbeiter von Arztpraxen seit 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können.

Die Arzthelferin hatte laut OVG argumentiert, Paragraf 20a des Gesetzes verstoße inzwischen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und somit gegen die Verfassung.

Sie begründete dies damit, dass eine Wirksamkeit der Impfungen bei der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante BA.5 im Vergleich zu den Vorgängervarianten deutlich nachgelassen habe. Somit gebe es mit Tests ein milderes und effektiveres Mittel zur Vermeidung von Coronainfektionen.

Das OVG ließ sich in seinem Beschluss von dieser Annahme nicht überzeugen: Impfstoffe könnten immer noch vor Infektionen schützen. Das Gericht verwies auch auf die geplante Einführung angepasster Impfstoffe an die Virusvarianten BA.4 und BA.5.

dpa

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