Politik

Union lehnt Gesetzesvorhaben zur Sterbehilfe ab

  • Donnerstag, 2. August 2012
Uploaded: 19.07.2012 14:00:47 by mis
dpa

Berlin – Das Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe stößt bei der Union auf massiven Widerstand. Es dürfe keinen „Dammbruch hin zur aktiven Sterbehilfe“ geben, sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) der Passauer Neuen Presse vom Donnerstag. Von den Liberalen erhielt die Ministerin Unterstützung, allerdings wurden auch dort vereinzelt Bedenken laut.

Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, bei gewerbsmäßiger Sterbehilfe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu verhängen. Voraussetzung ist, dass der Betreffende absichtlich und gewerbsmäßig „die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt“. Straffrei sollen Angehörige oder nahestehende Menschen des zum Suizid Entschlossenen bleiben. Darunter könnten auch Ärzte oder Pflegekräfte fallen, „wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist“.

Es sei Ärzten nicht zuzumuten, bei Tötung auf Verlangen mitzuwirken, sagte Singhammer. Das Gesetz sei zur Bekämpfung der gewerblichen Suizidbeihilfe ungeeignet, „weil es viele Umgehungen ermöglicht“. Als Beispiel nannte er schwer an Depression Erkrankte. Sie bräuchten ärztlichen Beistand zur Heilung und nicht zur Beendigung ihres Lebens.

Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis sagte der Bild-Zeitung vom Donnerstag, es dürfe keine Straffreiheit für Beihilfe zur Tötung geben. „Dieses Gesetz bringt unser gesamtes Rechtsgefüge durcheinander, in dem das Recht auf Leben zu den höchsten Gütern gehört und für niemanden verfügbar sein darf“.

Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch wies die Kritik der Union zurück. „Es muss aus Gründen der Humanität möglich sein, dass die Ehefrau dem Sterbenden die Hand halten darf“, sagte er der Frankfurter Rundschau vom Donnerstag. „Wir können nicht Menschen dafür bestrafen, dass sie ihren Angehörigen oder Freunden in den letzten Stunden beistehen.“ Es gehe nicht um aktive Sterbehilfe, sondern um den „assistierten Suizid“.

Der FDP-Gesundheitsexperte Jens Ackermann sagte allerdings der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Donnerstag: „Wer bestraft wird und wer nicht, das müssen wir noch genauer klären.“ Es müsse konkretisiert werden, wer eine dem Suizidwilligen „nahe stehende Person“ sei. „Aus meiner Sicht kann das nur der Betroffene selbst vorher schriftlich verfügen.“

Die SPD begrüßte den Entwurf zwar, forderte aber ebenfalls Nachbesserungen. Ihr Rechts- und Gesundheitsexperte Edgar Franke sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Neben Angehörigen sollten auch Pflegekräfte und enge Freunde – in besonderen Ausnahmefällen – straffrei bleiben, wenn sie einem unheilbar Kranken auf ausdrücklichen Wunsch helfen.“ Problematisch sei jedoch die Ausdehnung der Straffreiheit für Ärzte, die eine länger andauernde Beziehung zu den Betroffenen hätten. Diese Differenzierung sei nur schwer möglich, zumal das Berufsrecht der Ärzte die aktive Sterbehilfe bisher eindeutig verbiete.

Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch von der katholischen Kirche. „Man kann nur hoffen, dass sich der Entwurf des Bundesjustizministeriums nicht im Kabinett durchsetzt“, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, den Stuttgarter Nachrichten vom Donnerstag. Die katholische Kirche ist gegen die Eingrenzung der Strafbarkeit auf die gewerbsmäßig betriebene Sterbehilfe. afp

afp

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