Unnötig Insulin gespritzt: Pflegehelfer zu Haftstrafe verurteilt

Bremen – Ein Pflegehelfer, der zwei hilflosen Frauen verbotenerweise Insulin gespritzt hat, ist in Bremen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 40-Jährige habe die Frauen aus Geltungssucht in eine Notlage gebracht, befand das Landgericht Bremen heute. „Ihm kam es darauf an, sich im Notfall als besonnener Helfer hervorzutun“, sagte der Vorsitzende Richter.
Verurteilt wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener. Die Kammer verhängte auch ein fünfjähriges Berufsverbot. Sie sprach einem der Opfer 4.000 Euro Schmerzensgeld zu (Az: 22 Ks 271 Js 41536/19).
Vom Motiv ähneln die Taten dem Fall des Krankenpflegers Niels H., der 2019 wegen Mordes an 85 Patienten in Oldenburg und Delmenhorst verurteilt worden ist. Auch H. hatte sich als erfolgreicher Notfallhelfer profilieren wollen.
Der Pflegehelfer verübte seine Anschläge Ende März 2019 in einem Bremer Pflegeheim.
Eine 75 Jahre alte Schlaganfallpatientin, die nicht an Diabetes litt, geriet durch die Injektion in eine lebensbedrohliche Lage. Sie kam für zwei Wochen in ein Krankenhaus. Ohne die Behandlung und Überwachung dort wäre die Frau gestorben, befand das Gericht.
Die andere Tat kam nur ans Licht, weil der Angeklagte sie bei der Vernehmung durch die Polizei gestand. Opfer war eine demenzkranke 92-Jährige, die an Diabetes litt und Insulingaben gewohnt war. Ihr Blutzuckerspiegel geriet über Tage durcheinander, doch der Anschlag wurde nicht bemerkt.
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