Politik

Unterbringung: CSU will Umgang mit psychisch Kranken reformieren

  • Montag, 27. Januar 2025
Klaus Holetschek (CSU), neuer Fraktionsvorsitzender der CSU im bayerischen Landtag. /picture alliance, Sven Hoppe
Klaus Holetschek (CSU), Fraktionsvorsitzender der CSU im bayerischen Landtag /picture alliance, Sven Hoppe

München – Infolge des tödlichen Angriffs eines wahrscheinlich psychisch kranken Mannes auf eine Kindergar­ten­gruppe in Aschaf­fenburg will die CSU ihre Politik verschärfen. Nach Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht sich auch die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag dafür aus, die Behandlung psychisch kranker Menschen auch gegen deren Willen zu ermöglichen.

„Es muss in Zukunft möglich sein, dass Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremd­gefähr­dung vorliegen, schneller und unter leichteren Voraussetzungen zu einer fachärztlichen Untersuchung vorgeladen oder notfalls auch gegen ihren Willen einer solchen Untersuchung zugeführt werden können“, sagte der Frak­tionsvorsitzende Klaus Holetschek in München. Das müsse vor allem für Menschen gelten, die schon Straftaten begangen hätten.

Holetschek und der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, forderten außer­dem, den Datenaustausch mit Sicherheitsbehörden zu erleichtern: „Bei Personen mit erheblichem Fremd­gefähr­dungs­potenzial, die sich in psychiatrische Behandlung begeben und bei denen eine psychische Störung diagnostiziert wird, muss es möglich sein, dass Polizei und Sicherheitsbehörden informiert werden.“

Menschen im Alter unter 18 Jahren, die sich in akuter psychiatrischer Not befänden, sollten im Zweifel auch ohne Zustimmung der Eltern in eine Klinik kommen können.

Söder hatte zuletzt angekündigt, das Gesetz „härten“ zu wollen, in dem der Freistaat unter anderem die Unter­bringung psychisch Kranker regelt. „Wir werden das Thema Psychiatrie, das PsychKHG, noch einmal für uns überprüfen und es härten“, sagte er.

Für die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gelten – auch wegen der Erfahrungen in der Nazi-Dik­tatur – hohe gesetzliche Hürden. Gefährdet der oder die Betroffene durch sein Verhalten sich selbst oder andere Menschen, darf sie nur angeordnet werden, wenn die Gefahr nicht durch weniger einschneidende Mittel abge­wendet werden kann.

Ein milderes Mittel wäre etwa Hilfe durch einen Krisendienst oder einen gesetzlichen Betreuer. Der mut­maß­liche Angreifer von Aschaffenburg hatte eine solche Betreuerin im Dezember 2024 gerichtlich verordnet bekommen – aber nie Kontakt zu ihr aufgenommen.

Kritik für die Ideen aus der CSU kam von der SPD im bayerischen Landtag. „In Bayern haben wir nicht zu wenig Zwangsbehandlung, sondern zu wenig psychiatrische Versorgung und lange Wartezeiten auf eine Therapie. Das ist das Problem“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Ruth Waldmann und kritisierte „die marktschrei­erische Ankündigung von härteren Gesetzen“ als „Ablenkungsmanöver“.

Eine Art Register für Gefährder und Straftäter mit psychischen Erkrankungen hatte zuletzt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kurz nach dem Amoklauf in Magdeburg ins Gespräch gebracht. Dieser Vorschlag hatte bei Interessensvertretern von Menschen mit psychischen Erkrankungen für Empörung gesorgt.

dpa/EB

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