Unternehmen können Sozialbeiträge wegen Coronakrise später zahlen

Berlin − Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Coronakrise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, hieß es gestern in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger.
Turnusgemäß sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung übermorgen fällig. Eingezogen werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um insgesamt rund 40 Milliarden Euro, die pro Monat anfallen.
In einem vorliegenden Schreiben der Sozialversicherungsträger heißt es, Stundungen seien zunächst längstens bis Juni zu gewähren. „Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht.“ Ein zentraler Punkt ist, dass keine Stundungszinsen berechnet werden sollen. Konkret heißt das: Die Beiträge für März, April und Mai können im Rahmen dieser Regelung gestundet werden. Sie sind dann im Juni fällig.
Der GKV-Spitzenverband bestätigte die Regelung. „Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, können die Beiträge vorübergehend stunden, also später zahlen. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig“, sagte Sprecher Florian Lanz.
Eine entsprechende Regelung gefordert hatte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Fraktion im Bundestag, Christian von Stetten. In einem vorliegenden Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte von Stetten geschrieben: „Vor allem dem beschäftigungsintensiven Mittelstand, aber auch der Wirtschaft insgesamt, würde dies kurzfristig Luft verschaffen.“
Der Arbeitgeberverband BDA forderte eine umfassendere Lösung. „Es ist mehr als bedauerlich, dass das Arbeits- und Gesundheitsministerium bei den Sozialversicherungsträgern auf eine restriktive Handhabung ihrer Stundungsmöglichkeiten hingewirkt haben“, sagte eine Sprecherin.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: