Unternehmen muss bei gescheitertem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen

Frankfurt am Main – Bietet ein Unternehmen eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu ermöglichen, und scheitert dieser, muss sie dafür haften.
Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main heute mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach gestern (Az.: 2-23 O 224/25).
Geklagt hatte ein Mann im Alter von über 50 Jahren gegen ein Unternehmen. Dieses hatte ihm versprochen, den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung gegen die Zahlung eines hohen Geldbetrags zu ermöglichen. Der Wechsel scheiterte jedoch. Daraufhin klagte er.
Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass es nur die Beratung und Unterstützung beim Wechsel zugesagt habe, nicht den Erfolg. Das Landgericht entschied in der Hauptsache gegen die Firma. Der Vertrag, den der Kläger mit dem Unternehmen geschlossen hatte, ist nichtig.
Grund dafür ist, dass Dienstleistungen angeboten wurden, zu denen das Unternehmen gar nicht berechtigt gewesen ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Landgericht werden noch die Fälle von fünf weiteren Betroffenen verhandelt.
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