Ärzteschaft

Urologen und Gynäkologen rügen fehlende Kostendeckung bei ambulanten Operationen

  • Freitag, 12. Mai 2023
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Berlin – Ambulante Operationen bereiten derzeit sowohl Urologen als auch Gynäkologen Kopfzerbre­chen. Beide Fachgruppen wiesen darauf hin, dass bestimmte Leistungen nicht mehr kostendeckend erbracht wer­den könnten. Fachgesellschaft und Berufsverband fordern, die Rahmenbedingungen für ambulante Opera­tionen deutlich zu verbessern.

„Besonders problematisch ist die fehlende Berücksichtigung der Vergütung/Erstattung von Sachkosten im Gebiet der Urologie, insbesondere bei endourologischen Eingriffen“, heißt es in einem neuen Positionspapier des Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU). Die zum Teil sehr hohen Materialkosten, die insbesondere bei der Steintherapie anfallen, würden nicht erstattet.

Zusätzlich seien im ambulanten Bereich die enorm gestiegenen Hygienekosten immer noch nicht berück­sichtigt. „Der Berufsverband hat in diesem Zusammenhang mehrfach ein neues Vergütungsmodell gefordert, welches leistungsbezogen eine kostendeckende Abrechnungsgrundlage bietet – für Kliniken und ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen“, so BvDU und DGU.

Berufsverband und Fachgesellschaft fordern daher, die Kosten für Hygiene und Aufbereitung der Medizin­produkte anzupassen und Sachkosten vollständig zu übernehmen. Nötig sei außerdem ein Vergütungssystem für ambulante Operationen, das alle tatsächlichen Kosten abbilde und dynamisch an den Stand des Wissens und an künftige technische Entwicklungen angepasst werde. „Dieses kann als Aufwertung des EBM-Kataloges, als Neuerarbeitung von Hybrid-Fallpauschalen oder in Form von Fallpauschalen erfolgen“, hieß es.

BvDU und DGU begrüßen grundsätzlich den Wunsch, mehr Operationen ambulant zu erbringen, fordern dafür aber „ein zukunftsfähiges System, das die bedarfsgerechte, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sowohl in Krankenhäusern als auch bei den niedergelassenen Ärzten ermöglicht – mit einer für beide Seiten gleichermaßen attraktiven Finanzierung und Planungssicherheit.“

Nach Angaben des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) kann ein Teil der gynäkologischen Praxen be­stimmte ambulante Eingriffe nicht mehr kostendeckend durchführen. Diese Situation gefährde den Erhalt der wohnortnahen frauenärztlich-chirurgischen Basisversorgung, so der Verband.

Grund sind dem BVF zufolge die zum 1. Januar dieses Jahres im bundeseinheitlichen vertragsärztlichen Vergü­tungssystem angepassten Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens. Dabei seien kleinere Operationen abgewertet worden.

Im Fachgebiet der Frauenheilkunde betrifft das dem Verband zufolge unter anderem die Versorgung von Fehlgeburten (Abortcurettagen), die Gebärmutterausschabung (fraktionierte Curettagen), operative Eingriffe am Gebärmutterhals zur Entfernung von Krebsvorstufen (Konisationen) sowie auch die operative Versorgung von entzündetem Gewebe der Vulva (Bartholinabszess) oder von Bartholinzysten. Dabei handele es sich ausnahmslos um häufige Eingriffe, die Bestandteil der Basisversorgung von Mädchen und Frauen darstellen.

Der BVF hat die die Kostenträger aufgefordert, gegenzusteuern um eine faire betriebswirtschaftliche Praxis­führung durch frauenärztliche Versorger zu ermöglichen. Ärzten, die sich dem Gemeinwohl verpflichten, könne nicht zugemutet werden, Leistungen zu erbringen, die ihren Praxen mit ihrem Praxispersonal Kosten verursa­chen.

Ökonomisierungsbestrebungen dürften nicht zu einer Verschlechterung und allmählicher Zersplitterung der ambulanten Versorgungsstruktur führen. Das gelte insbesondere für das Fachgebiet der Frauenheilkunde, welches – wie keine andere Disziplin – die geschlechtsspezifischen Versorgungsbedürfnisse von Mädchen und Frauen über die gesamte Lebensspanne abdecke, so der Verband.

hil/sb

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