Vermischtes

Urteil: Abtreibungsgegner dürfen ohne Bannmeile vor Arztpraxis demonstrieren

  • Freitag, 26. September 2025
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
/picture-alliance, SZ-Photo, Florian Peljak

München – Abtreibungsgegner dürfen vor Ärztehäusern oder Arztpraxen demonstrieren, wenn Schwangere auf dem Weg dorthin nicht bedrängt werden. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem heute veröffentlichten Beschluss.

Die Auflagen für eine Kundgebung von Abtreibungsgegnern in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg waren damit nicht zulässig (Az. Az. RO 4 S 25.1888, 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672).

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche keine Bannmeile vor, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind.

Die Beschränkung einer entsprechenden Versammlung nahe einer Arztpraxis in Regensburg ist dem Gerichtsbeschluss zufolge nach dem Gesetz daher nur zulässig, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird.

Dies aber sei im vorliegenden Fall nicht so, befand der Verwaltungsgerichtshof. Die Teilnehmenden hätten sich für ihre Zwischenkundgebung in einem Abstand von 30 bis 40 Metern Entfernung vom Zugang des Ärztehauses befunden. Es habe keine Anhaltspunkte für ein „Bedrängen“ oder „Einschüchtern“ gegeben.

Die Stadt hatte den Gegnern im Juli zur Auflage gemacht, dass die Kundgebungen einen Abstand von mindestens hundert Metern zur Einrichtung einhalten müssten. Ansonsten seien sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu befürchten, die sich im Ärztezentrum zu einem Abbruch beraten lassen wollten.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hielt die Auflagen für unzulässig. Anders als die Stadt Regensburg meine, gebe es um Praxen keine hundert Meter große Bannmeile, in der eine Meinungskundgabe per se untersagt sei.

Dem folgte der Verwaltungsgerichtshof. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Schwangere derart bedrängt würden, dass der Weg zur Praxis zu einem Spießrutenlauf werde. Laut Polizei hätten die Teilnehmer vor allem leise gebetet und keine Passanten angesprochen.

afp

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