Urteil: Apotheker darf keine Rezeptprämie gewähren
Koblenz – Ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz darf seinen Kunden keine „Rezeptprämie“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz als Landesberufsgericht für Heilberufe in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Apotheker hatte mit einem Einkaufsgutschein im Wert von einem Euro für jedes eingelöste Rezept eines verschreibungspflichtigen Medikaments geworben. Dagegen ist die Landesapothekerkammer vorgegangen, weil sie in dem Rabatt eine Verletzung der Berufspflicht sah.
Das Gericht folgte dem. Durch die Rabattaktion werde die Preisbindung für Arzneimittel langfristig aufgehoben und stehe nicht im Einklang mit dem für Apotheker geltenden Berufsbild, das am Gemeinwohl orientiert sei. (Aktenzeichen: LBG-H A 10353/21, Urteil vom 8. Oktober 2012)
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: