Ausland

Urteil: Apotheker darf keine Rezeptprämie gewähren

  • Montag, 15. Oktober 2012

Koblenz – Ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz darf seinen Kunden keine „Rezeptprämie“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz als Landesberufsgericht für Heilberufe in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Apotheker hatte mit einem Einkaufsgutschein im Wert von einem Euro für jedes eingelöste Rezept eines verschreibungspflichtigen Medikaments geworben. Dagegen ist die Landesapotheker­kammer vorgegangen, weil sie in dem Rabatt eine Verletzung der Berufspflicht sah.

Das Gericht folgte dem. Durch die Rabattaktion werde die Preisbindung für Arzneimittel langfristig aufgehoben und stehe nicht im Einklang mit dem für Apotheker geltenden Berufsbild, das am Gemeinwohl orientiert sei. (Aktenzeichen: LBG-H A 10353/21, Urteil vom 8. Oktober 2012)

dapd

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