Urteil: Bund durfte Kauf von Heyer Medical nicht stoppen

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hätte die Übernahme des deutschen Beatmungsgeräteherstellers Heyer Medical AG durch ein chinesisches Unternehmen nicht verbieten dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie es heute mitteilte (Az.: VG 4 K 253/22).
Als Begründung führte das Gericht unter anderem Anhörungsfehler und verpasste Fristen an. Die Heyer Medical AG im rheinland-pfälzischen Bad Ems war 2018 in Insolvenz geraten. Der Aeonmed-Konzern in Peking wollte das Unternehmen daraufhin übernehmen, was das Bundeswirtschaftsministerium im April 2022 stoppte.
Dieser Schritt sei auch mit Blick auf die Coronapandemie aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik erfolgt, hieß es damals zur Begründung. Für diese „Schutzgüter“ hätten im Falle einer Übernahme sonst „schwerwiegende Gefahren“ gedroht.
Dagegen hatte das chinesische Unternehmen geklagt. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kann Berufung eingelegt werden. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
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