Urteil: Freistaat muss nicht für gescheiterten Maskendeal zahlen

München – Der Freistaat muss nicht für einen gescheiterten Maskendeal zahlen: Das Landgericht München I hat heute eine Klage eines fränkischen Unternehmers abgewiesen, der darauf gesetzt hatte, Corona-Schutzmasken an das Land Bayern zu verkaufen.
In dem Prozess ging es um Schadenersatz in Höhe von 1,58 Millionen Euro, nachdem ein Geschäft über die Abnahme medizinischer Masken zu Beginn der Coronapandemie am Ende doch platzte.
Vor Gericht ging es dabei vor allem um die Frage, ob ein mündlicher Vertrag zustande gekommen war oder nicht. Entscheidend war dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten von Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der das Geschäft für den befreundeten Unternehmer vermitteln sollte.
Das Landgericht wies die Klage ab, weil die Importfirma nach Auffassung der Zivilkammer letztlich nicht nachweisen konnte, dass ein Vertrag zwischen ihr und dem Freistaat Bayern zustande gekommen war.
Auch nach der Einigung auf einen bestimmten Stückpreis pro Maske sei noch offen gewesen, ob die von der Klägerin angebotenen Masken überhaupt den Qualitätswünschen des Freistaats entsprachen. An einer verbindlichen Einigung auch über die konkreten Qualitätsmerkmale der Masken habe es daher gefehlt.
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