Politik

Urteil: G-BA muss Mitglieder seiner Unterausschüsse nennen

  • Freitag, 18. März 2016

Berlin – Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuellen Urteil entschieden. Demnach muss der G-BA zukünftig auf Anfrage über die Mitglieder seiner Unterausschüsse informieren. Geklagt hatte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), nachdem der G-BA ein schriftliches Gesuch des Verbandes auf Auskunft zur personellen Besetzung des Unterausschusses Arzneimittel abgelehnt hatte.

„Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat“, so Norbert Gerbsch, stellvertretender BPI-Hauptgeschäftsführer. Für G-BA-Mitglieder gelte auch, was für andere Behörden die Regel ist: „Die Mitglieder müssen transparente und nachvollzieh­bare Entscheidungen treffen und sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein“, sagte Gerbsch.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. „Eine Bewertung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und daraus abgeleitet die Entscheidung über eventuelle Rechtsmittel ist erst nach Vorliegen und sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe möglich“, sagte Josef Hecken. Alles andere wäre voreilig.

„Der G-BA wird nach Eingang und Prüfung des schriftlichen Urteils über die möglichen Konsequenzen und das weitere Vorgehen entscheiden“, verwies er. Das sei gute rechtsstaatliche Praxis.

hil

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