Urteil: Geringe Körpergröße ist keine Krankheit
Celle/Bremen – Eine Körpergröße von knapp 1,50 Meter ist keine Krankheit. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) im Streit zwischen einer jungen Frau und ihrer Krankenkasse entschieden (Az.: L 16 KR 183/21).
Man habe sich auf die einhellige Rechtsprechung gestützt, wonach bei einer Frau selbst eine Größe von 1,47 Metern nicht als regelwidriger Körperzustand und damit nicht als Krankheit im Rechtssinne zu bewerten sei, teilte das Gericht mit.
Geklagt hatte eine Bremerin, weil ihre Krankenkasse die Kosten für eine operative Beinverlängerung nicht bezahlen wollte. Die Frau gab an, unter ihrer kleinen Körpergröße psychisch zu leiden.
Sie werde von ihrer Umwelt nicht als vollwertig wahrgenommen und sei auch in ihrer Berufswahl eingeschränkt. Für eine Ausbildung als Pilotin sei sie wegen ihrer Körpergröße abgelehnt worden.
Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da es sich nicht um eine Krankheit handele, die einen Leistungsanspruch auslöse. Das Landessozialgericht bestätigte dies.
Alltagsschwierigkeiten könnte durch Hilfsmittel begegnet werden und psychische Beeinträchtigungen seien allein mit therapeutischen Mitteln zu behandeln. Auch die Ablehnung für bestimmte Berufe könne keine Leistungspflicht der Kasse auslösen.
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