Urteil: Krankenkassen müssen Behandlungen im Ausland bezahlen
Luxemburg - Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen sich Patienten im Ausland medizinische Hilfe holen, wenn im eigenen Land die Behandlung nicht gewährleistet werden kann.
Die Krankenkasse im Heimatland muss dann laut am Donnerstag in Luxemburg gefällten Urteil der Richter die Kosten für die Behandlung übernehmen. Der Patient muss sich laut EuGH die Kostenerstattung jedoch im Vorfeld genehmigen lassen. Außerdem müsse die Leistung im eigenen Land als medizinische Behandlung anerkannt sein und es müsse ausgeschlossen sein, dass der Patient die Behandlung im eigenen Land rechtzeitig erhalten könne.
Geklagt hatte eine Rumänin, die an einer schweren Erkrankung der Herzgefäße litt. Nach Meinung der Patientin waren in Rumänien die Voraussetzungen für eine medizinische Behandlung nicht erfüllt, es fehlte demnach an medizinischem Material und Medikamenten. Die Rumänin ließ den 18.000 Euro teuren Eingriff in Deutschland durchführen. Nun muss ein Gericht in Rumänien klären, ob die Frau die Kosten tatsächlich erstattet bekommt.
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