Urteil: Krankenkassen müssen höherwertige Hörgeräte bezahlen

Darmstadt – Krankenkassen müssen ihren Versicherten höherwertige Hörgeräte bezahlen, wenn damit Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit vermieden werden können. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden (Az.: L 1 KR 229/17).
Behinderte Menschen hätten einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, um berufliche Einschränkungen zu vermeiden, erklärte das Gericht. Dazu gehörten auch Hilfsmittel wie Hörgeräte.
In dem Fall hatte ein schwerhöriger Bau-Projektleiter geklagt und Recht bekommen. Er argumentierte, bei Besprechungen auf Großbaustellen wechselnden Geräuschkulissen ausgesetzt zu sein. Er benötige daher ein Hörgerät, das sich hierauf automatisch einstelle.
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