Urteil nicht akzeptiert: Falscher Sanitäter legt Revision ein

Kleve – Ein vermeintlicher Notfallsanitäter, der ohne die erforderliche Qualifikation bei zahlreichen Einsätzen tätig gewesen ist, hat gegen seine Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe Revision eingelegt.
Das Landgericht Kleve hatte den Mann am 23. Juli wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung verurteilt. Der 30-Jährige hatte sich laut Urteil mit gefälschten Dokumenten immer wieder Einsätze als Rettungssanitäter und Notfallsanitäter erschlichen. Ein Fall endete 2025 tödlich für einen Patienten.
Die schwerwiegenden Fehlhandlungen des Angeklagten hätten den Tod dieses Mannes im August 2025 in Kamp-Lintfort herbeigeführt, hatte der Vorsitzende Richter betont. Er sprach von einer „gemeingefährlichen Hochstapelei“ und „einer Art Größenwahn“. Die Verurteilung sei „haarscharf am Mord vorbei“ erfolgt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts bestätigte.
Der BGH müsse nun entscheiden, ob er die Revision annehme oder abweise. Die Verteidigung des 30-Jährigen habe die Revision aus formellen und materiellen – also inhaltlichen – Gründen eingelegt, schilderte der Sprecher in Kleve.
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