Vermischtes

Zehn Jahre Haft für falschen Notfallsanitäter

  • Freitag, 24. Juli 2026
Landgericht Kleve am Niederrhein /picture alliance, Fabian Strauch
Landgericht Kleve am Niederrhein /picture alliance, Fabian Strauch
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Kleve – Ein falscher Notfallsanitäter, der ohne die erforderliche Qualifikation in zahlreichen Einsätzen tätig war, ist zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung verurteilt worden.

Das Landgericht Kleve am Niederrhein sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige sich mit gefälschten Dokumenten immer wieder Einsätze als Rettungssanitäter und Notfallsanitäter erschlichen habe. Ein Fall endete 2025 tödlich für einen Patienten.

Die schwerwiegenden Fehlhandlungen des Angeklagten hätten den Tod dieses Patienten herbeigeführt, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren. Er sprach von einem „erschreckenden Sachverhalt“ und einer „gemeingefährlichen Hochstapelei“. Der 30-Jährige leide unter „einer Art Größenwahn“.

Die Anklage hatte acht Jahre und sechs Monate wegen Totschlags und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung gefordert. Sie warf dem Deutschen vor, dass er bei einem Einsatz im August 2025 in Kamp-Lintfort einem schwer kranken Mann ein ungeeignetes Medikament verabreichte und zudem verhinderte, dass ein Notarzt hinzugezogen wurde. Der Patient starb.

Das Verhalten des Angeklagten sei demnach „kausal für das Versterben“ gewesen. Zum Motiv sagte Staatsanwalt Marco Held, der 30-Jährige habe aus „übersteigertem Geltungsbedürfnis“ gehandelt.

Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von 18 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und neun Monaten für Urkundenfälschung.

Rainer Pohlen, der Verteidiger des 30-Jährigen, verwies zugleich darauf, dass der Angeklagte bereits elf Monate in U-Haft sitzt. Der Tod des chronisch herzkranken 80-Jährigen, der schon mehrere Herzinfarkte erlitten hatte, sei wohl unvermeidbar gewesen.

Der 30-Jährige hatte zu Prozessbeginn vor einer Woche eingeräumt, dass er sich wiederholt mit falschen Unterlagen als Notfallsanitäter ausgegeben habe. Er habe aber nicht schaden, sondern Menschen helfen wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

dpa

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