Urteil: Richter sprechen TÜV Rheinland von Haftung wegen fehlerhafter PIP-Brustimplantate frei

Köln – Der TÜV Rheinland ist für die fehlerhaften Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) nicht verantwortlich. Dem TÜV Rheinland zufolge bestätigen dies zwei aktuelle Urteile. Demnach haben das Landgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei Klagen gegen die TÜV Rheinland LGA Products GmbH („TÜV Rheinland“) abgewiesen.
„Beide Urteile haben ein weiteres Mal bestätigt, dass TÜV Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat", sagte Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, die Prozessbevollmächtigte von TÜV Rheinland in diesen Verfahren.
Den Richtern zufolge waren die betrügerischen Handlungen von PIP für den TÜV Rheinland nicht erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können
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