Urteil: Sachsen-Anhalt muss Krankenhausfinanzierung offenlegen

Magdeburg – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Prüfrechte des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt gestärkt. Das Sozialministerium müsse dem Landesrechnungshof die Krankenhausfinanzierung offenlegen, urteilten die Richter gestern.
Den Prüfern sei vollständige Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Das OVG gab einer Berufung des Rechnungshofes statt und änderte ein Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016.
Es ist der erste Rechtsstreit zwischen Rechnungshof und Landesregierung. Die Finanzexperten hatten 2013 die Krankenhausfinanzierung prüfen wollen, in die zwischen 1995 und 2012 Patientenbeiträge flossen. Das kündigten sie dem Sozialministerium an, das das Ansinnen ablehnte.
Der Rechnungshof sah seine Prüfrechte beschnitten. Vor dem Landesverfassungsgericht holten sich die Prüfer 2015 zunächst eine Abfuhr. Es handele sich nicht um verfassungsrechtliche Streitigkeiten, urteilten die Richter. Sie verwiesen auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.
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