US-Gericht kippt Gewissensschutz für Gesundheitspersonal

Washington – Ein Bundesrichter in Manhattan hat eine Ausführungsbestimmung des US-Gesundheitsministeriums kassiert, die den Gewissensschutz von Ärzten und Pflegepersonal sicherstellen sollte.
Nach der neuen Regel hätten medizinische Einrichtungen keine Bundesmittel mehr erhalten, die ihren Mitarbeitern beispielsweise nicht erlaubten, aus religiösen und moralischen Überzeugungen ihr Mitwirken bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verweigern.
Das Gericht hob die Bestimmung heute mit dem Verweis darauf auf, dass das Gesundheitsministerium nicht befugt sei, den Gewissensschutz von Kliniken zu fordern.
Außerdem sei die Behauptung des Ministeriums „faktisch unwahr“, wonach eine wachsende Zahl an Beschäftigten einen Gewissensschutz eingefordert habe. Die Aktenlage weise eine „klaffende Beweislücke“ auf, heißt es in der 147 Seiten umfassenden Urteilsbegründung.
US-Präsident Donald Trump hatte die Verordnung im Mai anlässlich des Nationalen Gebetstages im Rosengarten des Weißen Hauses angekündigt. Mehrere Städte und Bundesstaaten hatten dagegen Klage eingereicht und argumentiert, die Vorschrift verhindere, Patienten die erforderliche Versorgung zu gewährleisten.
Die Verordnung hätte es medizinischen Anbietern erlaubt, die Behandlung zu verweigern oder an einen Mitbewerber zu verweisen.
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