Ausland

US-Gericht kippt Gewissensschutz für Gesundheitspersonal

  • Donnerstag, 7. November 2019
/dpa
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Washington – Ein Bundesrichter in Manhattan hat eine Ausführungsbestimmung des US-Gesundheitsministeriums kassiert, die den Gewissensschutz von Ärzten und Pflegeper­so­nal sicherstellen sollte.

Nach der neuen Regel hätten medizinische Einrichtungen keine Bundes­mittel mehr erhal­ten, die ihren Mitarbeitern beispielsweise nicht erlaubten, aus religiösen und moralischen Überzeugungen ihr Mitwirken bei Schwangerschaftsab­brü­chen zu ver­weigern.

Das Gericht hob die Bestimmung heute mit dem Verweis darauf auf, dass das Gesund­heits­ministerium nicht befugt sei, den Gewissensschutz von Kliniken zu fordern.

Außer­dem sei die Behauptung des Ministeriums „faktisch unwahr“, wonach eine wachsen­de Zahl an Be­schäftigten einen Gewissensschutz eingefordert habe. Die Aktenlage weise eine „klaffende Beweislücke“ auf, heißt es in der 147 Seiten umfassenden Urteilsbe­grün­dung.

US-Präsident Donald Trump hatte die Verordnung im Mai anlässlich des Nationalen Ge­bets­tages im Rosengarten des Weißen Hauses angekündigt. Mehrere Städte und Bundes­staaten hatten dagegen Klage eingereicht und argumentiert, die Vorschrift verhindere, Patienten die erforderliche Versorgung zu gewährleisten.

Die Verordnung hätte es medizinischen Anbie­tern erlaubt, die Behandlung zu verweigern oder an einen Mitbewerber zu verweisen.

kna

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