Ausland

USA: Gesetz zum Gewissensschutz im Gesundheitswesen

  • Donnerstag, 18. August 2016
Uploaded: 18.08.2016 15:24:00 by maybaum
/dpa

Washington – Das US-Repräsentantenhaus hat ein überparteiliches Gesetz zum Ge­wissens­schutz verabschiedet. Mit einer Mehrheit von 245 zu 182 Stimmen haben die Ab­ge­ordneten den „Conscience Protection Act“ überparteilich angenommen. Mit der Re­form sollen Ärzte, Schwestern, Krankenhäuser und alle im Gesundheitswesen Tätigen den nötigen Rechtsschutz erhalten, wenn sie aus Gewissensgründen Abtreibungen oder Beihilfe zum Suizid ablehnen.

Im Senat haben eine erste Lesung und Debatte bereits stattgefunden. Noch ist aber un­klar, wie sich die 54 Republikaner, 44 Demokraten und zwei Unabhängige entschei­den. Sollte die Präsidentschaftswahl vor der endgültigen Abstimmung stattfinden, dürfte das Ergeb­nis offen sein. Turnusgemäß wird mit der Wahl von den auf sechs Jahre ge­wähl­ten 100 Senatoren ein Drittel ausgewechselt.

Die US-Bischofskonferenz begrüßte, dass mit dem Vorstoß Lücken in der bisherigen Ge­setzgebung geschlossen würden. Diese hatten einzelne Bundesstaaten wie Kalifor­nien, Washington und New York genutzt, indem sie gesetzliche Ausnahmere­ge­lun­gen für kon­fessionelle Krankenhäuser und Krankenpfleger in Fragen der Abtreibung und Sterbehilfe ablehnten. Der New Yorker Erzbischof Kardinal Timo­thy Dolan und Erz­bi­schof William E. Lori von Baltimore als Leiter der Ad-hoc-Kommission für Religionsfreiheit drängten den US-Kongress, das neue „lebenswichtige“ Gesetz noch in dieser Legislatur­pe­riode zu verabschieden.

Das Ringen um Gewissensfreiheit im Gesundheitswesen geht bis in die 1970er-Jahre zu­rück, als Abtreibungen gesetzlich genehmigt wurden. Damals wurden Zusatzartikel zur Verfassung zum Schutz der Gewissensfreiheit von Personen im Gesundheitswesen sowie in Krankenhäusern und Gesundheitszentren erlassen, die Abtreibungen oder Sterilisa­tionen oder die Mitwirkung daran ablehnten.

Der Zusatz wurde bald „Church Amend­ment“ genannt. 2005 wurde ursprünglich für den staatlichen Health and Human Service (HHS) ein weiterer Zusatz in Kraft gesetzt, das „Weldon Amendment“, das bis heute gültig ist. Es legt fest, dass Institutionen und Einzelpersonen staatliche Finanzmittel nicht ver­wei­gert werden dürfen, wenn sie es ablehnen, Abtreibungen vorzunehmen oder daran mitzuwirken.

kna

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