Ausland

USA: „Herzschlaggesetz“ gegen Schwangerschafts­abbrüche unterzeichnet

  • Mittwoch, 4. Mai 2022
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Morgan Lee
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Washington – Vor dem Hintergrund der hitzigen Debatte über das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in den USA hat der Gouverneur von Oklahoma ein Gesetz zur drastischen Verschärfung der Regelungen in dem Bundesstaat unterzeichnet. Gouverneur Kevin Stitt schrieb via auf Twitter zur Begründung, die vier Millionen Menschen in seinem Bundesstaat seien mit großer Mehrheit für den Schutz des ungeborenen Lebens.

Das „Herzschlaggesetz“ Oklahomas ähnelt einer hoch umstrittenen Regelung aus dem Bundesstaat Texas. Es verbietet Schwangerschaftsabbrüche, sobald ein Arzt bei einem Embryo oder Fötus den Herzschlag feststell­en kann. Das kann bereits nach rund sechs Wochen sein, wenn manche Frauen noch nicht wissen, dass sie schwanger sind. Das Gesetz erlaubt auch Zivilklagen gegen Personen, die Schwangerschaftsabbrüche vorneh­men oder Frauen dabei wissentlich unterstützen.

Vorgestern Abend hatte das Magazin Politico den Entwurf einer Urteilsbegründung des Obersten US-Gerichts veröffentlicht, wonach das liberale Abtreibungsrecht des Landes gekippt werden soll. Das Dokument löste in der Regierung des demokratischen US-Präsidenten Joe Biden und in liberalen Teilen der Bevölkerung heftige Empörung aus. Der Supreme Court betonte, dass es sich dabei nicht um eine finale Entscheidung handele. Mit einer endgültigen Entscheidung des Gerichts wird in den nächsten zwei Monaten gerechnet.

Konservative Politiker versuchen seit langem, das als „Roe v. Wade“ bekannte Grundsatzurteil von 1973 zu kippen. Mehrere republikanisch regierte Bundesstaaten haben die Abtreibungsregelungen verschärft – in der Hoffnung, dass sie vor dem Supreme Court Bestand haben. Es gibt kein landesweites Gesetz, das Abbrüche erlaubt oder verbietet. Auf Grundlage des „Roe v. Wade“-Urteil sind Abbrüche in den USA aber mindestens bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt – heute etwa bis zur 24. Woche.

Bidens Demokraten schrieben in einer Mail an Unterstützer, bei den Kongresswahlen im November gehe es auch um das Abtreibungsrecht. Die Partei warb um Spenden. „Wir werden mit allem, was wir haben, zurück­schlagen, um sicherzustellen, dass die Republikaner für die unerbittlichen Angriffe ihrer Partei geradestehen müssen, aber wir können das nicht ohne Sie tun“, hieß es in dem Schreiben. Umfragen zufolge könnte die Mehrheit der Demokraten im Repräsentantenhaus und im Senat gefährdet sein.

Oklahomas Gouverneur Stitt hatte erst im vergangenen Monat ein Gesetz unterzeichnet, wonach die Durch­führung einer Schwangerschaftsabbrüche in Oklahoma mit bis zu zehn Jahren Haft und einer Geldbuße von bis zu 100.000 US-Dollar (92.000 Euro) geahndet werden kann. Ausnahmen sollen nur gelten, wenn das Leben der werdenden Mutter aufgrund der Schwangerschaft akut in Gefahr ist.

Die vorgesehenen Strafen drohen nicht den Schwangeren, sondern dem medizinischen Personal, das Schwan­gerschaftsabbrüche vornimmt. Kritiker gehen US-Medienberichten zufolge juristisch gegen beide Gesetze in Oklahoma vor.

In der US-Metropole New York demonstrierten gestern Tausende Menschen gegen die möglicherweise dras­tische Einschränkung des Abtreibungsrechts. Auf Plakaten stand unter anderem „Frauenfeindlichkeit tötet mehr Menschen als Abtreibung“ oder „Stoppt den Krieg gegen Frauen“. Auch vor dem Supreme Court in Wa­shington kam es zu Protesten. Das Abtreibungsrecht ist in den USA immer wieder Thema heftiger Auseinan­dersetzungen.

Angesichts der möglichen massiven Einschränkung des Abtreibungsrechts in den USA haben die Vereinten Nationen gestern die Wichtigkeit der weiblichen Selbstbestimmung hervorgehoben. „Der Generalsekretär (António Guterres) ist seit langem der Ansicht, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte die Grundlage für Wahlfreiheit, Ermächtigung und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sind“, sagte Sprecher Farhan Haq gestern in New York. Ohne die Gleichstellung der Hälfte der globalen Bevölkerung würde die Welt als Ganzes verlieren.

dpa

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