Verbände wünschen sich Suizidpräventionsgesetz

Berlin – Zum morgigen Welttag der Suizidprävention haben Verbände mehr Aufklärung zum Thema sowie eine rechtliche Verankerung der Suizidprävention gefordert. Ein solches Suizidpräventionsgesetz sollte einer Regelung der Suizidbeihilfe vorausgehen, heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV).
„Bevor eine gesetzlich geregelte oder gar staatlich geförderte Suizidbeihilfe oder bundesweite Beratungsstellen zur Umsetzung der Suizidbeihilfe in Betracht gezogen werden, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, betonte der DHPV-Vorsitzende Winfried Hardinghaus.
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) habe der DHPV bereits im Juni ein Gesetz gefordert sowie entsprechende Regelungsvorschläge veröffentlicht, um bundesweit die Grundlagen und Rahmenbedingungen für Angebote der Suizidprävention zu schaffen.
Der Hospizarbeit und Palliativversorgung komme in diesem Zusammenhang die Aufgabe zu, vor allem Menschen mit schweren, lebensverkürzenden Erkrankungen, die sich mit Suizidgedanken tragen, über vorhandene Hilfs- und Entlastungsangebote zu informieren. Die verschiedenen Angebote der Suizidprävention müssten ausreichend finanziert sein und zudem altersspezifische Konzepte beinhalten, so der Verband.
Ähnlich äußerte sich auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und mahnte an, dass eine Neuregelung des rechtlichen Rahmens der Beihilfe zum Suizid parallel mit einer Verbesserung der Suizidprävention sowie einem Ausbau der palliativen Versorgung einhergehen müsse. Dies ließen aber alle bisherigen Gesetzesentwürfe außen vor, kritisierte der Sozialverband.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert - und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit.
Zugleich legten die Richter dem Gesetzgeber nahe, Missbrauch durch Schutzkonzepte zu verhindern. Mitte Juni debattierte der Bundestag in Erster Lesung über drei Gesetzesentwürfe, die nun in den Fachausschüssen weiter beraten werden. Im Oktober könnte eine Entscheidung fallen.
Auch der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) forderte heute mehr Aufklärung über Suizidprävention sowie eine rechtliche Verankerung. „Wir schlagen konkret vor, die Themen Suizid und Suizidprävention zum festen Bestandteil der Ausbildung für medizinische, pflegerische, therapeutische und soziale Berufe zu machen“, erklärte die kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin.
Mit Blick auf die Beratungen im Bundestag hat der kkvd ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Darin fordert der Fachverband unter anderem, dass sich Krankenhäuser und andere Einrichtungen zu „sicheren Orten“ erklären können. Dadurch sollen sie die organisierte Beihilfe zum Suizid in Hausordnungen oder Arbeitsverträgen ausschließen können.
Der Welttag der Suizidprävention findet jährlich am 10. September statt. Er wurde im Jahr 2003 erstmals von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der International Association for Suicide Prevention (IASP) ausgerufen.
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