Verbindliche Mindeststandards für anästhesiologische Arbeitsplätze eingefordert

Nürnberg – Verbindliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung der aktualisierten Mindestanforderungen an anästhesiologische Arbeitsplätze fordern die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA).
In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV Spitzenverband rufen DGAI und BDA dazu auf, vorliegende Empfehlungen in verbindliches Recht zu überführen. Mit den neuen Empfehlungen zur apparativen Ausstattung anästhesiologischer Arbeitsplätze und Aufwachräume, die jüngst von BDA und DGAI veröffentlicht wurden, liege ein fachlich konsentierter und zeitgemäßer Standard für die Patientensicherheit in der Anästhesie vor.
Die definierten Anforderungen würden sowohl den aktuellen Stand der Medizintechnik als auch geltende gesetzliche Vorgaben wie das SGB V, die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) berücksichtigen. Zudem seien auch Anforderungen für das ärztliche Personal und das Assistenzpersonal enthalten.
„Die Patientensicherheit bei Operationen und Eingriffen ist unser oberstes Gebot. Die neuen Mindeststandards sind unabdingbar, um diese Sicherheit im ambulanten wie stationären Bereich gleichermaßen zu gewährleisten“, betonten BDA-Präsidentin Grietje Beck und DGAI-Präsident Gernot Marx.
Erforderlich seien eine rechtliche Verankerung der Mindeststandards, eine angemessene Finanzierung und Vergütung, damit notwendige Investitionen tragfähig werden sowie die Integration der Anforderungen in bestehende Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien auf Bundesebene.
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