Ärzteschaft

Verbindliche Mindeststandards für anästhesiologische Arbeitsplätze eingefordert

  • Donnerstag, 2. Oktober 2025
Anästhesie
/torwaiphoto, stock.adobe.com

Nürnberg – Verbindliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung der aktualisierten Mindestanforderungen an anästhesiologische Arbeitsplätze fordern die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA).

In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV Spitzenverband rufen DGAI und BDA dazu auf, vorliegende Empfehlungen in verbindliches Recht zu überführen. Mit den neuen Empfehlungen zur apparativen Ausstattung anästhesiologischer Arbeitsplätze und Aufwachräume, die jüngst von BDA und DGAI veröffentlicht wurden, liege ein fachlich konsentierter und zeitgemäßer Standard für die Patientensicherheit in der Anästhesie vor.

Die definierten Anforderungen würden sowohl den aktuellen Stand der Medizintechnik als auch geltende gesetzliche Vorgaben wie das SGB V, die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) berücksichtigen. Zudem seien auch Anforderungen für das ärztliche Personal und das Assistenzpersonal enthalten.

„Die Patientensicherheit bei Operationen und Eingriffen ist unser oberstes Gebot. Die neuen Mindeststandards sind unabdingbar, um diese Sicherheit im ambulanten wie stationären Bereich gleichermaßen zu gewährleisten“, betonten BDA-Präsidentin Grietje Beck und DGAI-Präsident Gernot Marx.

Erforderlich seien eine rechtliche Verankerung der Mindeststandards, eine angemessene Finanzierung und Vergütung, damit notwendige Investitionen tragfähig werden sowie die Integration der Anforderungen in bestehende Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien auf Bundesebene.

EB/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung