Warnung vor Ausgestaltung der Hybrid-Fallpauschalen in der Anästhesiologie

Berlin/Nürnberg – Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) wehrt sich weiter gegen die Ausgestaltung der Hybrid-Fallpauschalen in der Anästhesiologie.
In einem Gespräch mit Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, kritisierte BDA-Vizepräsident Frank Vescia die derzeitige Praxis, dass Anästhesisten und Operateure ihre Vergütungen selbst aushandeln müssten, was zu bürokratischen Hürden und Unsicherheiten führe.
Er forderte eine verbindliche Regelung zur transparenten Verteilung der Honorare. Eine Lösungsmöglichkeit sieht der BDA in einer gesetzlichen Verpflichtung zur Nennung aller an der Leistungserbringung beteiligten niedergelassenen Ärzte gegenüber den Abrechnungsstellen. Die BDA-Vertreter sprachen auch die extrabudgetäre Vergütung und Qualitätssicherung von Narkosen bei zahnärztlichen Eingriffen an Kindern an.
„Das derzeitige Vergütungssystem spiegelt nicht die tatsächliche Komplexität und die Risiken dieser Eingriffe wider. Wir brauchen eine extrabudgetäre Vergütung, die es uns ermöglicht, die Sicherheit und Qualität der Versorgung für unsere kleinen Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und zugleich die wirtschaftliche Grundlage unserer Praxen zu sichern“, sagte Tim Deegener, künftiger Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA.
Ein weiteres Thema war die sozialversicherungsrechtliche Einstufung von und Ärzten bei Kooperationen von ambulant arbeitenden Medizinern mit Kliniken. „Viele Ärzte, die in sektorenübergreifenden Kooperationen tätig sind, sehen sich mit der problematischen Einstufung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte konfrontiert. Diese Hürde erschwert die dringend benötigte Ambulantisierung des Gesundheitswesens“, erläuterte Markus Stolaczyk, Leiter des Referats Gesundheitspolitik des BDA.
Diese Problematik hatte der BDA bereits in einer Stellungnahme aufgegriffen: Es besteht danach die Gefahr, dass solche Kooperationen als abhängiges, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden – also als sogenannte Scheinselbstständigkeit. Erste Fälle seien dem BDA bereits gemeldet worden.
„Es ist uns wichtig, dass unsere Vorschläge und Sorgen von den politischen Entscheidungsträgern gehört werden. Nur durch einen offenen Dialog können wir gemeinsam Lösungen entwickeln, die sowohl die Versorgungsqualität verbessern als auch die Arbeitsbedingungen in der Anästhesiologie nachhaltig sichern“, sagte Vescia nach dem Gespräch.
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