Verbot von Aromatabak für Tabakerhitzer auf dem Weg

Berlin – Die Bundesregierung hat ein Verbot für Aromatabak in Vanille, Schokolade oder anderen Geschmacksrichtungen für Tabakerhitzer auf den Weg gebracht. Das geht aus dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hervor.
Bislang galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak, E-Zigaretten sind allerdings nicht von dem neuen Verbot betroffen.
Der Entwurf soll am Donnerstag (20. April) ohne Aussprache im Bundestag an den zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.
Mit der Gesetzänderung will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen, die am 23. Oktober 2023 in Kraft treten soll.
Neben dem Verbot „des Inverkehrbringens von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischem Aroma“ müssen die Hersteller auch „Text-Bild-Warnhinweise“ und „Informationsbotschaften“ auf den Verpackungen anbringen, heißt es in dem Entwurf.
Hintergrund sei, dass aromatisierte Tabakerzeugnisse häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten führten, zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit.
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