Politik

Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu 2G plus im Bundestag ab

  • Donnerstag, 27. Januar 2022
AfD-Abgeordnete während der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag auf der Tribüne für die Abgeordneten, die keinen Impf- oder Testnachweis vorgelegt haben./picture alliance, Bernd von Jutrczenka
AfD-Abgeordnete während der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag auf der Tribüne für die Abgeordneten, die keinen Impf- oder Testnachweis vorgelegt haben./picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat einen Antrag der AfD abge­lehnt, zwei Politikern der Partei trotz 2G-plus-Regelung auch ohne Impfnachweis Zugang zum Bundestag zu gewähren.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilte das Bundesverfassungsgericht gestern Abend mit. Das Gericht begründete dies damit, dass die Antragsteller nicht ausreichend begrün­det hätten, dass ihnen ein schwerer Nachteil drohe für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werde.

Mit dem Antrag wollte die AfD-Fraktion im Bundestag erreichen, dass zwei ihrer Mitglieder bei der Ge­denkstunde heute im Bundestag zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus auf der Besuchertribüne auch ohne den geforderten 2G-plus-Nachweis teilnehmen können.

Im Bundestag gelten seit dem 12. Januar verschärfte Zugangsregeln für Abgeordnete. Damit ist etwa der Zugang zum Plenarsaal nur noch für Geimpfte und Genese mit einem tagesaktuellen Antigen­schnelltest erlaubt.

Nicht geimpfte Abgeordnete können bei normalen Sitzungen auf der Besuchertribüne Platz nehmen. Für die Gedenkstunde hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auch für die Besucher­tribüne die 2G-plus-Regel erlassen.

Die AfD-Bundestagsfraktion kritisierte die Gerichtsentscheidung. Sie sei „unverständlich und enttäu­schend“, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner gestern Abend. „Das Bundesverfassungs­gericht drückt sich wie so häufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung“, sagte Brandner.

dpa

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