Verfassungsgericht weist AfD-Klage zu 2G plus im Bundestag ab

Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat einen Antrag der AfD abgelehnt, zwei Politikern der Partei trotz 2G-plus-Regelung auch ohne Impfnachweis Zugang zum Bundestag zu gewähren.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilte das Bundesverfassungsgericht gestern Abend mit. Das Gericht begründete dies damit, dass die Antragsteller nicht ausreichend begründet hätten, dass ihnen ein schwerer Nachteil drohe für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werde.
Mit dem Antrag wollte die AfD-Fraktion im Bundestag erreichen, dass zwei ihrer Mitglieder bei der Gedenkstunde heute im Bundestag zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus auf der Besuchertribüne auch ohne den geforderten 2G-plus-Nachweis teilnehmen können.
Im Bundestag gelten seit dem 12. Januar verschärfte Zugangsregeln für Abgeordnete. Damit ist etwa der Zugang zum Plenarsaal nur noch für Geimpfte und Genese mit einem tagesaktuellen Antigenschnelltest erlaubt.
Nicht geimpfte Abgeordnete können bei normalen Sitzungen auf der Besuchertribüne Platz nehmen. Für die Gedenkstunde hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auch für die Besuchertribüne die 2G-plus-Regel erlassen.
Die AfD-Bundestagsfraktion kritisierte die Gerichtsentscheidung. Sie sei „unverständlich und enttäuschend“, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner gestern Abend. „Das Bundesverfassungsgericht drückt sich wie so häufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung“, sagte Brandner.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: