Vergütung für Ernährungstherapie steigt in zwei Stufen

Berlin – Ernährungstherapeuten erhalten künftig mehr Geld. Auf eine höhere Vergütung verständigten sich der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Ernährungstherapie, wie der Kassenverband mitteilte.
Demnach steigt die Vergütung für Heilmittelleistungen um insgesamt 13,66 Prozent. Die Preisanpassung erfolgt in zwei Stufen. Ab 1. Juni 2023 bis 24. Februar 2024 steigen die Preise um 8,95 Prozent. Ab 1. März 2024 bis 31. Mai 2025 erfolgt eine weitere Steigerung von 4,71 Prozent.
„Die Ernährungstherapie ist für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen ein wichtiger Teil der Versorgung“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Mit der vereinbarten zweistufigen Preissteigerung würden besondere finanzielle Belastungen der Leistungserbringenden abgefedert.
Die Preise für Verordnungen ab 1. Juni 2023 können zum 1. Juli 2023 abgerechnet werden. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Wegegelder für Hausbesuche ab 1. Juni 2023 jeweils um 0,12 Euro auf 0,30 Euro pro Kilometer für Fahrten bis 40 Kilometer und auf 0,85 Euro pro Kilometer für längere Fahrten erhöht werden.
Die Ernährungstherapie richtet sich vor allem an Menschen mit Stoffwechselerkrankungen, bei denen die Ernährung eine entscheidende und alternativlose Rolle dabei spielt, den Stoffwechseldefekt zu umgehen.
Um die Versorgung Betroffener zu verbessern, wurde die Ernährungstherapie zu Beginn des Jahres 2018 als neues Heilmittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
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