Politik

Vergütung von Telekonsilen im Krankenhausbereich ungeklärt

  • Freitag, 24. Juni 2022
/tippapatt, stock.adobe.com
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Berlin – Die Telemedizin hat auch im Klinikbereich Einzug gehalten. Aber eine regelhafte Vergütung von Tele­konsilen zwischen Krankenhausärzten außerhalb von Modellvorhaben fehlt. Das zeigt ein neues Gutachten des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) und sieht daher „Anpassungsbedarf“.

Die Gutachter stellen zusammen, was die Telekonsilvergütung erfüllen sollte: Zunächst sollte sie eine daue­rhafte, unbefristete Regelfinanzierung sicherstellen.

Zudem sollte der erwünschte Ausbau von Telekonsilen „durch die Anreizwirkungen des Vergütungssystems gefördert oder zumindest nicht behindert werden. Wichtig seien dafür eine gezielte Vergütung der Telekonsile und die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel.

„Sowohl dem Krankenhaus, welches das Telekonsil beauftragt, als auch dem Krankenhaus, welches das Tele­konsil durchführt, entsteht Aufwand. Die Vergütung sollte daher so ausgestaltet sein, dass der Aufwand aller beteiligten Krankenhäuser sachgerecht abgebildet und vergütet wird“, fordern die Gutachter.

Die Systematik dieser Vergütung sollte dabei „praktikabel und bürokratiearm“ sein – zum Beispiel könnten die Dauer und die Anzahl von Telekonsilen Grundlagen der Vergütung sein.

Die Gutachter stellen drei Ansätze für die Finanzierung von Telekonsilen vor. Möglich sei zunächst eine Ver­gütung auf Grundlage des Nebenkostentarifs der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG-NT). Dies ist ein Verzeichnis, nach dem durch Krankenhäuser erbrachte, ambulante Leistungen abgerechnet werden.

Der zweite Ansatz greift die Möglichkeit einer Zuschlagsfinanzierung für das die Konsilleistung erbringende Krankenhaus auf. Mit dem dritten Ansatz schlagen sie eine Vergütung von Telekonsilen auf Überweisung ähnlich wie in der vertragsärztlichen Versorgung vor.

Die DKI-Gutachter legen sich nicht auf einen dieser drei Ansätze fest: „Die gesundheitspolitische Zielsetzung und die gewünschten Anreizwirkungen sind entscheidend für die Wahl eines für Telekonsile geeigneten Vergütungssystems“, schreiben sie.

hil

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