Verhältnis von Medizin und Ökonomie muss besser austariert werden

Berlin – Im Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Gesundheitsversorgung muss die Balance vielerorts wiederhergestellt werden. Darüber zeigten sich Vertreter aus Politik und Selbstverwaltung beim Hauptstadtkongress (HSK) prinzipiell einig.
Ein Lösungsansatz zur Effizienzsteigerung und damit Kostenersparnis sieht hingegen Sibylle Strauch-Eckmann, Geschäftsführerin der Ortheum-Gruppe, in mehr privaten Investitionen in das Gesundheitswesen. Allein im ambulanten Sektor gebe es eine Investitionslücke von 1,8 Milliarden Euro.
„Wenn wir die Versorgung sichern wollen, warum lassen wir dann nicht jede helfende Hand zu?“ Man dürfe gewinnorientierte Trägerschaften nicht aus ideologischen Gründen ausschließen, forderte sie.
Denn es sei nicht die Trägerschaft, die über die Qualität der Medizin entscheide. „Wenn wir ein wirtschaftliches Gesundheitswesen sicherstellen wollen, brauchen wir die richtigen Leitplanken, und das sind Transparenz und Qualitätssicherung“, sagte sie.
Reservierter steht der wachsenden Investorenbeteiligung im Gesundheitswesen der grüne Bundestagsageordnete Janosch Dahmen gegenüber. Privates Kapital sei keineswegs per se schlecht, „aber wenn dahinter zweistellige Renditeerwartungen stehen, wird es gefährlich“, sagte er. Die aktuelle Situation sei besorgniserregend, da immer mehr Leistungsgeschehen am Profitinteresse statt am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet werde.
Es gebe nachweislich eine Gleichzeitigkeit von Unter-, Fehl- und Überversorgung, weil es viel einfacher sei „mit Rosinenpickerei hoch profitable Eingriffe zu fördern“. Ineffiziente Märkte seien immer dann interessant, wenn sie groß genug seien, um entsprechenden Profit zu generieren. „Da haben wir ein Problem, und ich glaube, da muss man gesetzgeberisch tätig werden“, betonte er.
Privates Kapital spiele seit Jahrzehnten eine Rolle in der Versorgung und müsse das auch in Zukunft tun. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass unnötig viel Geld aus dem Solidarsystem abgezogen wird und sich die bereits große Marktkonzentration im ambulanten Sektor weiter verschärfe.
„Dann sollten wir aber auch verhindern, dass milliardenschwere Verluste bei kommunalen Trägern entstehen, die das Solidarsystem auch belasten“, wandte Strauch-Eckmann demgegenüber ein. Auch Monopolstrukturen gebe es in der ambulanten Versorgung unabhängig von privaten Strukturen, beispielsweise dort, wo in einer Region nur wenige KV-Sitze vergeben würden.
Ein Einfluss auf die Versorgungsqualität, wie von Dahmen zuvor erklärt, hätten kapitalgetriebene Trägerschaften ebenfalls nicht. Es gebe keine Untersuchungen, die dies neutral und unabhängig festgestellt hätten.
Es gebe zwar keine belastbaren Statistiken zu diesem Einfluss, aber viele Kasuistiken, die dies nahelegen, hatte darauf der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, erklärt. „Es gibt Situationen, in denen die Frage der Intervention vom Erlös getrieben ist“, sagte er. „Und das sollte uns zu denken geben.“
Auch er warnte vor dem möglichen Einfluss der Renditeinteressen von institutionellen Investoren. Man dürfe privates Kapital nicht verteufeln, es dürfe aber auf keinen Fall in die ärztliche Entscheidungshoheit eingreifen. Dabei komme erschwerend hinzu, dass die Vergütungsstrukturen historisch gewachsen seien und oft in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stünden.
Vielmehr gebe es „ein totales Missverhältnis zwischen hohem ärztlichem Aufwand und geringem Erlös einerseits sowie oft hohem Profit bei geringem Aufwand andererseits“, erklärte Reinhardt. „Die Vergütung müsste eigentlich von Grund auf neu aufgesetzt werden.“
Er bekräftigte die Forderung der BÄK, dass ein Versorgungsauftrag für medizinische Einrichtungen festgeschrieben werden müsste, um durchzusetzen, dass sich keine von ihnen nur auf profitable Leistungen konzentriert. Das müsse auch sanktionsbewehrt sein. „Dann muss man auch über Zulassungsrücknahme sprechen.“
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