Anhörung zum GKV-Sparpaket: AOK-Chefin schlägt Nullrunde für Praxen vor

Berlin – Viel Kritik und etliche Verbesserungsvorschläge für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gab es heute bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestags mit mehr als 90 Sachverständigen.
Mit Blick auf die jüngst vorgelegten Zahlen zur aktuellen Ausgabenentwicklung bei den Krankenkassen plädierte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, für eine „Nullrunde“ in der vertragsärztlichen Versorgung.
Schon die derzeit im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthaltenen Kürzungen und Komplettstreichungen bei der Vergütung von ambulanten Leistungen werden allerdings von ärztlichen Verbänden höchst kritisch gesehen. Auch in der heutigen Anhörung wurde in diesem Zusammenhang vor massiven negativen Auswirkungen auf die Niederlassungsattraktivität sowie die Patientenversorgung gewarnt.
So bezeichnete etwa Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Einschränkungen bei der Finanzierung von Vorsorgeleistungen als „falsches Signal“. Wenn diese ihren Nutzen evidenzbasiert nachgewiesen hätten, müssten sie unbedingt extrabudgetär vergütet werden, sagte er.
In der Stellungnahme der BÄK heißt es, man habe bereits frühzeitig Wege aufgezeigt, wie finanzielle Stabilität und gute Versorgung in Einklang gebracht werden könnten – dazu gehörten insbesondere die vollständige Refinanzierung der Behandlungskosten für Bürgergeldbeziehende aus dem Bundeshaushalt, aber auch erhöhte Verbrauchssteuern auf ungesunde Substanzen mit volkswirtschaftlichen Folgekosten wie Alkohol, Nikotin und Zucker. Das nun vorliegende „reine Spargesetz“ könne Verwerfungen auslösen, die langfristig sogar zu steigenden Kosten führen würden.
Markus Blumenthal-Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, warnte, der Gesetzentwurf stelle eine „Versorgungsbremse“ dar. Auch Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ), kritisierte, die im Gesetz enthaltenen Sparmaßnahmen würden guter Versorgung nicht gerecht.
„Natürlich nutzen wir heute die Gelegenheit, auf die gravierenden Folgen dieses Gesetzentwurfs für die Patientinnen und Patienten hinzuweisen. Damit zeigt Politik nämlich deutlich, was sie offenbar will: Weniger Leistungen und weniger Termine“, erklärten im Vorfeld der Anhörung die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Die Niedergelassenen müssten ihr Leistungsangebot schlicht und ergreifend an die verfügbaren GKV-Einnahmen anpassen, um überhaupt noch wirtschaftlich arbeiten zu können.
Drohende „verheerende Ergebnisse“
Von drohenden „verheerenden Ergebnissen“ des Spargesetzes sprach in der Anhörung Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die wirtschaftliche Lage der Kliniken sei schon jetzt „extrem problematisch“. Vor diesem Hintergrund müssten die Abgeordneten des Bundestages sowie die Länder den Gesetzentwurf im anstehenden parlamentarischen Verfahren zurückweisen und einer Überarbeitung zuführen, so sein Appell.
Folgen der geplanten, zusätzlichen Kürzungen seien sonst eine hohe Insolvenzgefahr sowie die Entlassung von Beschäftigten – eine Kompensation durch anderweitige Kostensenkungen sei nicht möglich, da der zu betreibende Aufwand sehr kleinteilig regulatorisch festgeschrieben sei. In diesem Zusammenhang forderte Gaß erneut eine grundsätzliche Entbürokratisierungsoffensive.
Zum Pflegebudget sagte der DKG-Chef, die vorgesehene nur noch hälftige Gegenfinanzierung von Tarifsteigerungen werde in den Kliniken ein „Abwärtsspirale“ auslösen. Aus seiner Sicht sei bei den Pflegekosten entweder eine Wiedereingliederung in die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) oder die Kopplung an eine bedarfsgerechte Personalbemessung vorstellbar.
Zumindest dieser Hinsicht gab es eine ähnliche Einschätzung der Krankenkassen. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sprach ebenfalls davon, die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus wieder an die erbrachten Leistungen zu koppeln. Die grundsätzliche Position der Kassen, dass das Sparpaket weder abgeschwächt noch zulasten der Beitragszahlenden ausgeweitet werden darf, wurde allerdings im Rahmen der Anhörung bekräftigt.
Blatt warnte zudem vor „zwei großen Risiken“ bei Zielerreichung des Gesetzes: Die weiterhin zu hohe Ausgabendynamik – in 2027 seien nochmals zwei bis drei Milliarden Euro mehr Einsparungen nötig – sowie „sehr optimistisch geschätzte“ Einsparpotenziale.
Von einem „veritablen Ausgabenproblem“ sprach AOK-Chefin Reimann. Die zuletzt festgestellten weiteren Lücken in der GKV-Finanzierung machten eine noch größere Sparsumme notwendig. Anne-Kathrin Klemm, Vorständin beim BKK-Dachverband, verwies ebenfalls auf den Anstieg der Einnahmenbasis übertreffenden Ausgabensteigerungen. Es brauche einen „Deckel auf die Ausgabendynamik“ – entsprechende Vorschläge der Finanzkommission sollten nochmals geprüft werden.
Mehrfach kam in der Anhörung auch der Entlastungsbeitrag der Pharmaindustrie zur Sprache, besonders bei Fragen der CDU/CSU-Fraktion. Blatt betonte, der geplante dynamische Herstellerabschlag sei mit Blick auf die grundsätzliche Ausrichtung auf eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik „konsequent“. Die Pharmabranche dürfe nicht anders behandelt werden als Leistungserbringer und Patienten. Mögliche Zugeständnisse drohten, das Einsparvolumen deutlich zu reduzieren.
Die Pharmaverbände kritisierten den vorgesehenen Herstellerabschlag scharf. Han Steutel, Präsident des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa), bezeichnete ihn als „unvereinbar“ mit der notwendigen Geschäftssicherheit und warnte vor den Folgen für den Pharmastandort Deutschland. Ähnlich argumentierte auch Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin bei Pharma Deutschland. Statt Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich seien vielmehr Entlastungs- und Fördermaßnahmen für die Pharmabranche nötig.
Susanne Wagenmann von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wies allerdings im Rahmen der Anhörung ausdrücklich darauf hin, dass Standortförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Als solche müsse sie aus Steuermitteln finanziert werden und eben nicht aus Mitteln der GKV.
Scharfe Kritik am geplanten Spargesetz äußerten auch Vertreterinnen und Vertreter der Psychotherapeutenschaft. Unter anderem mahnte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) dringende Korrekturen an. BPtK-Vizepräsident Nikolaus Melcop warnte, andernfalls werde eine „deutliche Verschlechterung“ der Versorgung eintreten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Budgetierung der ambulanten Psychotherapie drohe zu einem Verlust an Therapieplätzen zu führen – das Parlament dürfe diesen Irrweg nicht beschließen.
„Den vermeintlichen Einsparungen in der ambulanten Versorgung stehen deutlich höhere Folgekostensteigerungen in anderen Bereichen gegenüber – für vermeidbare stationäre Behandlungen, längere AU-Zeiten, steigende Krankengeldzahlungen, Produktivitätsverluste und Zunahme an Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Erkrankungen“, sagte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke dem Deutschen Ärzteblatt anlässlich der Anhörung.
Zahlreiche Sozialverbände und Gewerkschaften bekräftigten während der Anhörung ihre kritische Einschätzung der Sparpläne in der GKV. Elisabeth Fix von Deutschen Caritasverband warnte, die geplanten Erhöhungen bei den Zuzahlungen träfen insbesondere sozial Schwache. Sollten diese Regelungen so kommen, müsse zumindest für eine bessere Information zu Härtefallregelungen gesorgt werden.
Fabian Müller-Zetsche, Sozialverband Deutschland (SoVD), verwies zudem auf die bereits geleisteten Beiträge der Versicherten. Der derzeitige „Belastungskompass“ passe nicht: Der Bund dürfe sich nicht länger seiner Finanzierungsverantwortung bei den versicherungsfremden Leistungen entziehen. Zudem müsse die Pharmabranche einen größeren Beitrag leisten.
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