Ärzteschaft

Verlässliche Impfmöglichkeiten für psychisch Kranke gefordert

  • Freitag, 12. März 2021
/Haris, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheil­kun­de (DGPPN) hat sich dafür ausgesprochen, Krankenhäuser in die aktuelle Impfstra­tegie einzubezie­hen.

Die neue Impfverordnung, nach der künftig auch Arztpraxen und Betriebsärzte Schutzim­pfun­gen erbrin­gen und Krankenkassen ihre Versicherten über einen prioritären Anspruch informieren sollen, ist aus Sicht der DGPPN ungenügend.

„Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind häufig nicht in der Lage, einen Impftermin zu vereinbaren oder diesen zuverlässig einzuhalten“, erklärte DGPPN-Präsident Thomas Pollmächer. Klini­ken für Psychiatrie und Psychotherapie mit angeschlossenen Institutsambulanzen seien besser geeignet, diese Zielgruppe zu erreichen.

„Viele Betroffene finden sich hier häufig oder langfristig zur stationären oder ambulanten Behandlung ein“, so Pollmächer. Je mehr Kliniken Informationen und Impfmöglichkeiten vorhalten würden, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass sich Patienten impfen lassen.

Als zuständige Fachgesellschaft setzt sich die DGPPN deshalb gemeinsam mit dem ärztlichen Pande­mie­rat der Bundesärztekammer dafür ein, dass Risikopatienten auch in Krankenhäusern geimpft werden können.

„Dies ist insbesondere für Patienten sinnvoll, die sich aus verschiedenen medizinischen Gründen nicht aktiv um eine Impfung bemühen oder auch krankheitsbedingt Hygieneregeln nicht verlässlich einhalten können“, unterstrich der DGPPN-Chef.

Entsprechend wichtig sei es, die Impfverordnung an dieser Stelle nachzubessern und auch in psychia­tri­schen Akutkrankenhäusern, forensischen Kliniken sowie Suchtrehabilitationskliniken Impfangebote zu schaffen.

hil/sb

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