Verordnete Krankenbeförderung per Video oder Telefon: Porto wird erstattet

Berlin – Ab April kann die Portopauschale auch für einer per Video oder in Ausnahmefällen nach einem telefonischen Kontakt verordnete Krankenbeförderung (Muster 4) abgerechnet werden.
Ärzte und Psychotherapeuten können dann die Pauschale 40128 in Höhe von 96 Cent für den Verordnungsversand des Musters 4 ansetzen. Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Grund für die anstehende Kostenübernahme ist, dass im September die Krankentransport-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss angepasst wurde.
Diese ermöglicht es, eine Krankenbeförderung per Videosprechstunde oder Telefon zu verordnen. Die Erweiterung der Portopauschale wurde der KBV zufolge vom Bewertungsausschuss beschlossen.
Bereits jetzt können die Versandkosten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und verschiedenen Verordnungen wie von Arznei- und Heilmitteln abgerechnet werden.
Auch hier ist die Voraussetzung, dass die Ausstellung in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen telefonisch erfolgt.
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