Ärzteschaft

Verordnete Krankenbeförderung per Video oder Telefon: Porto wird erstattet

  • Freitag, 14. Februar 2025
/picture alliance, Julian Stähle
/picture alliance, Julian Stähle

Berlin – Ab April kann die Portopauschale auch für einer per Video oder in Ausnahmefällen nach einem telefonischen Kontakt verordnete Krankenbeförderung (Muster 4) abgerechnet werden.

Ärzte und Psychotherapeuten können dann die Pauschale 40128 in Höhe von 96 Cent für den Verordnungsversand des Musters 4 ansetzen. Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Grund für die anstehende Kostenübernahme ist, dass im September die Krankentransport-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss angepasst wurde.

Diese ermöglicht es, eine Krankenbeförderung per Videosprechstunde oder Telefon zu verordnen. Die Erweiterung der Portopauschale wurde der KBV zufolge vom Bewertungsausschuss beschlossen.

Bereits jetzt können die Versandkosten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und verschiedenen Verordnungen wie von Arznei- und Heilmitteln abgerechnet werden.

Auch hier ist die Voraussetzung, dass die Ausstellung in einer Videosprechstunde oder in Ausnahmefällen telefonisch erfolgt.

rit

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung