Ärzteschaft

Versorgung von Patienten mit neuroonkologischen Erkrankungen in Coronapandemie bislang gesichert

  • Montag, 26. Oktober 2020
/sudok1, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten mit Tumoren des Nervensystems werden trotz der Coronapandemie angemessen versorgt. Das berichtet die Kommission Neuroonkologie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN). Allerdings nehme ein Teil der betroffenen Patienten aus Sorge vor Ansteckung im Krankenhaus oder in der Praxis die fachspezifische Betreu­ung inklusive der empfohlenen Verlaufskontrollen nicht oder nur zeitverzögert wahr.

Auch in neurologischen Kliniken wurden laut der Kommission bis zum Sommer deutsch­land­­­­­weit elektive stationäre neurologische Aufnahmen und Therapien zurückgestellt, sofern dies vertretbar war.

„Ob dies in den kommenden Monaten erneut erforderlich werden wird, kann zum gegen­wärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden“, hieß es aus der DGN. In jedem Fall galt und gelte dies explizit nicht für neurologische Notfälle und für dringende Therapien, die bei Tumorerkrankungen erforderlich seien.

„An keinem neurologischen Zentrum, welches Gehirntumorpatienten ambulant oder stationär mit Chemotherapien oder anderen Systemtherapien behandelt, wurden oder werden derzeit solche Behandlungen aufgeschoben, wenn sie unmittelbar erforderlich sind. Insofern haben Patienten mit Gehirntumoren auch weiterhin uneingeschränkt Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung“, betont die DGN.

Bei den meisten akut an Hirntumoren erkrankten Patienten steht der Nutzen einer sinn­vollen und geplanten Krebstherapie laut der Kommission über dem Risiko einer mögli­chen Infektion mit SARS-CoV-2.

„Bei Patienten mit chronischer und gut beherrschter Krebskrankheit kann individuell über eine Therapieverschiebung entschieden werden. Dies erfolgt in der individuellen Risiko­ab­­­schätzung des einzelnen Patienten durch den betreuenden Neuroonkologen“, so die Expertengruppe.

Die DGN-Kommission empfiehlt ausdrücklich, auch die erforderliche Diagnostik im Rahmen der Tumornachsorge uneingeschränkt forzzuführen. „Unter den bestehenden verschärften Hygienemaßnahmen sind diese Kontrollen grundsätzlich in den empfoh­lenen Intervallen fortzusetzen. Persönliche Arztkontakte können dabei allerdings häufig durch Telefonate oder telemedizinische Kontakte ersetzt werden“, so die Empfehlung.

hil

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